Braucht Belgien ein Gesetz zum Ausnahmezustand?

Rund um den Jahrestag der Anschläge auf Brüssel ist in Belgien die Diskussion über die Einführung eines Gesetzes wieder aufgeflackert, das die Möglichkeit eines Ausnahmezustands bieten soll. Angeheizt hat diese Diskussion einmal mehr Bart De Wever, Vorsitzender der flämischen Nationaldemokraten N-VA und Bürgermeister von Antwerpen. Doch auch jetzt stößt dieser Vorstoß wieder auf Kritik.
Nicolas Maeterlinck

In einem Meinungsbeitrag in der flämischen Tageszeitung Het Laatste Nieuws plädiert N-VA-Parteichef Bart De Wever (kl. Foto) einmal mehr für die Einführung eines Ausnahmezustands in Belgien.

Unser Land müsse dafür einen gesetzlichen Rahmen schaffen, so De Wever. Er denkt dabei an ein Maßnahmenpaket, zu dem Hausarrest schon für Verdächtige, Propagandaverbote oder präventive Verhaftungen mit späterer Begutachtung durch einen Richter.

In Großbritannien, in den Niederlanden und in Frankreich habe man einen gesetzlichen Rahmen für einen Ausnahmezustand z.B. im Zuge von Terrorgefahr bereits geschaffen, so De Wever, der auch Sondergerichte für Terrorprozesse, an deutlich mehr Mittel für Behörden und Polizei im Kampf gegen den Terror und an eine entsprechende Einschränkung der Meinungsfreiheit denkt.

Bart De Wever wartete schon einmal mit einem solchen Vorschlag auf, stieß jedoch dabei auf Wiederstand aus Richtung Justiz. Dies ist auch diesmal nicht anders, denn Bundesjustizminister Koen Geens (CD&V) hält auch heute nichts von einem Ausnahmezustand.

"Bitte nicht heute!"

Justizminister Geens (kl. Foto) sagte am Mittwochabend in der VRT-Magazinsendung „Terzake“ (Zur Sache), dass er gerade am Jahrestag der Anschläge auf Brüssel auf eine solche Polarisierung verzichten wolle. Doch er reagierte trotzdem: „Ich bin dagegen. Das habe ich im vergangenen Sommer auch schon sehr deutlich gesagt. In Frankreich haben wir seit zwei Jahren den Ausnahmezustand. Zwei Jahre! Hat man damit auch nur einen Anschlag verhindern können?“

Für De Wevers Forderung, während eines Ausnahmezustands auch auf die freie Meinungsäußerung zu verzichten, hat der Justizminister überhaupt kein Verständnis: „Wir haben per Gesetz vom 3. August, mit Konsens der Regierung und mit Applaus auf allen Rängen, das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt, wenn dabei zum Terror aufgerufen wird.“

Dies müsse reichen, so der flämische Christdemokrat Geens. Von einem polarisierenden Streit mit Worten und Konzepten halte er nicht, so Geens, zumal nicht an einem Tag, wie diesem: „Ich halte mehr von Taten, die auf Regierungsebene im Konsens besprochen werden.“

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