Mit Praxistests gegen Diskriminierung bei der Einstellung

Die flämische Regierung muss Anti-Diskriminierungstests, das heißt so genannte Praxistests einführen, wenn sie Personal anwerben möchte. Das steht in einer Empfehlung von SERV, dem sozial-wirtschaftlichen Rat von Flandern. Hierüber berichtet auch De Standaard an diesem Dienstag.
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Bei den Praxistests werden zwei Lebensläufe zur Bewerbung auf eine offene Stelle eingesandt. Ein Lebenslauf trägt zum Beispiel einen ausländischen Namen, der andere einen fiktiven belgischen Namen. So soll eine eventuelle Diskriminierung verhindert werden. Auf dem zweiten Lebenslauf darf auch ein anderes Alter angegeben werden.

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen begeistert von solchen Praxistests.

Die flämischen Sozialpartner und Interessenverbände für Chancengleichheit drängen nun bei der flämischen Ministerin für Chancengleichheit, Liesbeth Homans (N-VA), auf Praxistets bei der Auswahl von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. Homans war bislang gegen solche Tests.

Der SERV basiert sich bei seiner vorgelegten Statistik auf Zahlen von Unia, dem Zentrum für Chancengleichheit. Das ist ausgerechnet das Zentrum, das die Partei von Homans (N-VA) vor kurzem noch kritisierte. 2016 legte das Zentrum 132 Akten infolge von Beschwerden im öffentlichen Sektor an. Im Vergleich dazu waren es 2015 noch 71. Aus der Empfehlung von SERV geht zudem hervor, dass die Regierung ihre Rolle als Vorbild nicht erfülle.

SERV betont weiter, dass die flämischen Universitäten Erfahrung mit solchen Praxistests hätten. Gleichzeitig bedauert der Rat, dass die flämische Regierung kaum Praktika oder Studentenjobs anbietet. Beides sind jedoch wichtige Kanäle für potenzielle Kandidaten.

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