Auf eingestellte Ermittlungsakten gehören eindeutige Hinweise

In einem von sechs Terrorismusfällen im letzten Jahr wurde die Ermittlung wieder eingestellt. Wie Carina Van Cauter von der liberalen Open VLD berichtet, liege das manchmal am Mangel an Ermittlungsbeamten oder daran, dass die verdächtige Person noch minderjährig sei.

Die Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr in 253 Terrorismusakten ermittelt. Davon wurden 41 wieder eingestellt. Van Cauter will, dass bestimmte Ermittlungsakten weitergeführt werden und der Grund ihrer Einstellung für alle eindeutig erkennbar ist.

In der VRT sagte sie: "Nach der Einstellung einer Ermittlung muss für jeden Ermittler, ob er nun bei der lokalen oder der föderalen Polizei ist, deutlich sein, dass in einem bestimmten Fall tatsächlich eine Ermittlung lief. Auch der Grund für die Einstellung der Ermittlung sollte eindeutig erkennbar sein, so dass man bei neuen Taten, die ans Licht kommen, diese in einen weiteren Kontext von früher entdeckten Taten einordnen kann."

Der belgische Justizminister Koen Geens erklärte hierzu, dass er genau aus diesem Grund lokale Teams aufgestellt habe, damit sie Personen mit einer Strafakte, aber auch Personen, die in einer Strafakte nicht oder nicht mehr erwähnt werden, im Auge behalten können.

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