Zustimmung für Gesetz zu flexiblerer Arbeitszeit

Die Erste Kammer im belgischen Bundesparlament hat einem Gesetzesvorschlag von Arbeitsminister Kris Peeters (CD&V - Foto) zugestimmt, durch den Arbeitgeber ihre Beschäftigten in Zukunft flexibler einsetzen können. Umgekehrt soll Arbeitnehmern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben leichter gemacht werden. Der Gesetzesvorschlag erleichtert zudem auch das Arbeiten von zuhause aus.

Ein maßgeblicher Punkt in diesem Gesetzesvorschlag ist die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit auf Basis eines Jahr, statt wie bisher auf der Grundlage eines Quartals. Die Opposition in der Kammer, allen voran die flämischen Sozialisten SP.A, sehen darin eine faktische Abschaffung der 38-Stunden-Woche.

Das Gesetz ermöglicht zum Beispiel Arbeitgebern je nach Auftragslage ihre Mitarbeiter mehr Wochenstunden arbeiten zu lassen, um dies bei weniger stressigen Zeiten in Freizeit auszugleichen.

Weiter soll die Möglichkeit Teilzeitarbeit vereinfacht werden und sogenannte Zeitkredite zur Pflege von Angehörigen sollen verlängert werden. Arbeitnehmer dürfen demnach auch Urlaubstage „verschenken“, etwa an Kollegen, die wegen der Pflege eines engen Verwandten zu Hause bleiben müssen, ihren Urlaub aber bereits aufgebraucht haben.

Die sozialistische Gewerkschaft ABVV hat bereits Kritik zu dem neuen Gesetz geäußert. Sie ist der Ansicht, dass hier in erster Linie die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt werden. Den Unternehmerverbänden geht der Gesetzesvorschlag indessen nicht weit genug. Bevor das entsprechende Gesetz angewendet werden kann, müssen die einzelnen Wirtschaftssektoren dem Vorschlag noch zustimmen.
 

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