Ein zweiter Fall von Vogelgrippe in Belgien

Die belgische Bundesagentur für Lebensmittelsicherheit, FAVV, meldete in diesen Tagen einen zweiten Fall von Vogelgrippe in Flandern. Bei einem toten Schwan, der in Oud-Heverlee bei Löwen in der Provinz Flämisch-Brabant entdeckt wurde, stellte die Behörde das Virus H5N8 fest.

Ein erster Fall von Vogelgrippe war vor rund drei Wochen bei einem Züchter von Ziervögeln in Lebbeke in der Provinz Ostflandern entdeckt worden (siehe nebenstehenden Artikel).

In diesem Zusammenhang erinnert die belgische Bundesagentur für Lebensmittelsicherheit noch einmal daran, dass für alle Arten von Federvieh in ganz Belgien allgemeine Stallpflicht erlassen worden ist. Damit soll ein weiteres Ausbreiten der Vogelgrippe verhindert werden. Diese Stallpflicht gilt bis auf weiteres bis zum 10. März.

Die FAVV ist von diesem neuerlichen Fall von Vogelgrippe nicht überrascht, denn man wisse bereits seit Wochen, dass das Virus in Belgien bei Wildvögeln unterwegs sei. Bei der Behörde geht man davon aus, dass in den kommenden Tagen weitere N5H8-Fälle auftreten werden. In Frankreich wurden bereits Millionen Tiere getötet und beseitigt.

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