Pflicht zur Offenlegung von Vergütungen in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Jedes Unternehmen, an dem der Staat Mehrheitsanteile hält, muss bekannt machen, wie viel seine Verwaltungsmitglieder verdienen. Diesen Vorschlag legt der Wirtschafts- und Arbeitsminister Kris Peeters (CD&V) nach der PubliPart-Affäre jetzt auf den Regierungstisch.
"Wir müssen sinnvoll vorgehen. Es handelt sich hierbei nur um Gesellschaften, an denen Interkommunale oder andere öffentliche Einrichtungen Anteile halten und in denen auch Verwaltungsmitglieder sitzen", betonte Peeters in der VRT.
"Wenn man das öffentlich macht, sind wir schon einen erheblichen Schritt weiter in der Transparenz", fügte Peeters hinzu.
Derzeit bestehen zwei Regeln bezüglich der Transparenz in börsennotierten und nicht-börsennotierten Unternehmen: Die "Daems-Regel" und die "Buyse-Regel". Sie seien hilfreich, aber verpflichteten nicht zur Angabe, so Peeters.
Mit einer Änderung in den Wirtschaftsbestimmungen wäre es möglich, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zur Bekanntgabe der ausbezahlten Vergütungen an Verwaltungsmitglieder mit oder ohne Aufsichtsfunktion zu verpflichten", heißt es im Kabinett des Vizepremiers Peeters noch.
Der Vizepremier Alexander De Croo (Open VLD) ließ bereits wissen, dass man sich über den Vorschlag beraten werde.