Abgeordnetenrente ab 60 und 45 Jahren Dienst

Das flämische Landesparlament (Foto) hat sich auf eine Regelung der Pensionsrechte für seine Abgeordneten einigen können. Das bedeutet, dass die dort vertretenen Abgeordneten den Beamten ihres Bundeslandes gleich 45 Jahre lang arbeiten und 60 Jahre alt sein müssen, wenn sie eine volle Rente haben wollen. Bisher durften die Parlamentarier nach einer Dienstzeit von 20 Jahren mit einer vollständigen Pension rechnen.

Diese Neuregelung für die flämischen Landtagsabgebordneten betrifft allerdings erst die Abgeordneten, die nach den nächsten Wahlen in dieses Haus gewählt werden. Und doch ändert sich auch einiges für die Abgeordneten, die derzeit ein Mandat im flämischen Landesparlament innehaben.

Sie müssen bis zur vollen Pensionsberechtigung 60 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze steigt dann kontinuierlich auf 66 bis 2025 und 67 bis 2030 an.

Diese Regelung gilt vorerst nur für die Abgeordneten des flämischen Landesparlaments, soll aber den anderen regionalen Parlamenten (Wallonische Region, Französische Gemeinschaft, Region Brüssel-Hauptstadt, Deutschsprachige Gemeinschaft) bzw. dem Bundesparlament als Beispiel vorgelegt werden.

Akzeptieren diese Häuser diese Neuregelung nicht, dann wollen die flämischen Nationaldemokraten der N-VA dieses Thema dem belgischen Bundesparlament zur Abstimmung vorlegen.

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