Belgien muss einer syrischen Familie Visum ausstellen
Eine vierköpfige Familie, darunter zwei minderjährige Kinder, die aus der umkämpften syrischen Stadt Aleppo kommen, wollen mit einem Visum offiziell nach Belgien einreisen. In Belgien würden sie dann von einer befreundeten Familie aufgenommen, die für die syrische Familie bürgt. Die Familie will, sobald sie in Belgien ist, einen Asylantrag stellen.
Der belgische Staat hatte den Visumsantrag abgelehnt. Daraufhin hat das Gericht erster Instanz Belgien zu einem Zwangsgeld von 1.000 Euro an jedem Tag und für jedes Familienmitglied, an dem die Familie kein Visum besitzt, verurteilt.
Staatssekretär Francken ging in Berufung und bekam zunächst vom Vorsitzenden des französischsprachigen Gerichts 1. Instanz in Brüssel recht.
Das Berufungsgericht ist jedoch eindeutig: Der syrischen Familie muss ein Visum ausgestellt werden. Falls dies nicht erfolgt, muss Belgien der Familie das Zwangsgeld entrichten.
Staatssekretär Francken hat angekündigt, das Urteil überprüfen zu lassen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Francken kann nur noch vor den Kassationshof ziehen, aber das ist ein außergewöhnliches Verfahren.