2016 legten 205 Drohnen-Piloten ihre Prüfung ab
Die belgische Gesetzeslage verlangt, dass Personen, die Drohnen steuern wollen, die höher als 10 m fliegen sollen und dabei auch den Bereich des eigenen Grundstücks verlassen, einen entsprechenden Eignungstest ablegen müssen. Dies hat gleich mehrere gute Gründe, vor allem die Sicherheit im Umgang mit diesen Fluggeräten im Allgemeinen und auch die Wahrung der Flugsicherheit in unserem Land.
In Belgien gelten 2 Klassen für Drohnen-Piloten: Klasse 2 gilt für kleinere Drohnen, die eine Flughöhe von 10 bis 45 m erreichen können und sollen. Klasse 1 gilt für Drohnen, die eine Flughöhe von maximal 90 m erreichen. Für beide Drohnen-Flugklassen müssen die Kandidaten sowohl eine theoretische, als auch eine praktische Prüfung ablegen.
Im laufenden Jahr haben 130 Kandidaten einen Pilotenschein für die Klassen 1 und 2 erlangt und 75 weitere lediglich für die Klasse 2. Knapp die Hälfte dieser neuen Drohnen-Piloten kommen aus dem Großraum Antwerpen. Besonders interessiert al Drohnen ist unter anderem der Sicherheitsbereich, denn mit solchen Fluggeräten können ganze Zonen, z.B. Bahnhöfe oder Gewerbegebiete, überflogen und kontrolliert werden.