Nicht zweisprachig? Kündigung möglich

130 Spitzenbeamte der belgischer Bundesbehörden müssen in den kommenden Monaten mit einem Sprachtest nachweisen, dass sie die beiden größten Amtssprachen des Landes – Niederländisch und Französisch – wenigsten mündlich beherrschen. Falls nicht drohen Sanktionen bis zur Entlassung.

Das kündigte Minister Steven Vandeput (Foto, N-VA) nach der Sitzung des Regierungskabinetts vom Donnerstag an, wo diese Regelung verabschiedet worden war. Der flämische Nationaldemokrat Vandeput ist unter anderem für den öffentlichen Dienst Belgiens zuständig.

Beamte, die neu eingestellt werden, müssen innerhalb von sechs Monaten ihre Zweisprachigkeit unter Beweis stellen. Beamte, die schon länger im Dienst sind, bekommen 30 Monate Zeit.

Die Sanktionen bei einer nicht bestandenen Prüfung hängen vom Dienstrang des betroffenen Beamten ab. Spitzenbeamten droht die Kündigung. Das Gesetz über die Zweisprachigkeit belgischer Bundesbeamter gibt es schon seit 15 Jahren, wurde in der Praxis aber bisher oft nicht angewandt. Vor allem französischsprachige Spitzenbeamte tun sich mit der Zweisprachigkeit schwer.

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