Pro Deo-Reform: Aus für endlose Verfahren

Am 1. September tritt die Neuregelung des so genannten „Pro Deo-Systems“ in Belgien in Kraft. Das System betrifft die Vergütung von Pro Deo-Anwälten. Pro Deo ist ein Rechtsbeistand für finanziell Minderbemittelte, der vom Staat finanziert wird. Ziel der Reform ist ein Ende von endlos langen und immer wieder aufgerollten Asylverfahren, an denen bestimmte Anwälte viel Geld verdienen, die den betroffenen Asylsuchern aber meist kaum weiterhelfen.

Bisher wurden Pro Deo-Anwälte für ihre rechtliche Begleitung von finanziell Minderbemittelten, also auch bei Verfahren und Berufungen bei der Antragstellung von Asylsuchern auf dauerhaftes Bleiberecht in Belgien, finanziell vergütet. Das neue System sieht ein Punktesystem vor, über dessen Berechnung die Anwälte ihre Bezüge erhalten.

Ein Punkt ist 25 € wert. Anwälte, die Gesprächen ihrer Mandanten bei Asylverfahren gegenüber dem General-Kommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose beiwohnen, bekommen dafür ab dem 1. September nur noch drei Punkte und nicht mehr 15 wie bisher. Bei wiederholten Asylverfahren der gleichen Mandanten, z.B. bei aussichtslosen Berufungen, sinkt die vergütete Punktezahl für die Anwälte.

Bei erkennbar aussichtslosen Berufungsverfahren oder bei Berufungen über das Anmahnen von Formfehlern wird den Anwälten gar kein Punkt mehr auf das Konto gesetzt. Belgiens Justizminister Koen Geens (CD&V - kl. Foto), der die Pro Deo-Reform gemeinsam mit den Anwaltskammern erarbeitet hatte, sagte dazu, dass die Vergütung von Anwälten jetzt nach Leistung erfolgt. Ziel sei, die Zahl der staatlich vergüteten juristischen Begleitung zu erhöhen und die Zahl der aussichtslosen Asylverfahren zu vermindern.

Sinnlosen Asylverfahren ein Ende bereiten

In diesen Tagen macht der Fall eines 16 Jahre alten Mädchens aus dem Kosovo die Runde. Das Mädchen, dass seit kurz nach der Geburt in Mechelen (Prov. Antwerpen) lebt, muss mit seinen Eltern das Land verlassen, obschon es voll in der Nachbarschaft und in der Schule integriert ist.

Doch seit 16 Jahren ermöglichen Pro Deo-Anwälte der Familie, Verfahren um Verfahren anzustrengen. Dies versuchte die Familie vorher bereits in Deutschland. Erschweren kommt noch hinzu, dass die drei erwachsenen Brüder des Mädchens in Belgien mehrmals und in besonderer Schwere straffällig geworden sind und auch Gefängnisstrafen absitzen mussten.

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