Fußfessel ab heute vollwertige Strafe

Ab dem 1. Mai können belgische Richter die elektronische Fußfessel als vollwertige Strafe verhängen. Das erweitert den Rahmen ihrer Sanktion vor allem bei weniger schwerwiegenden Straftaten. Bisher entgingen Kriminelle, die nur zu kurzzeitigen Haftstrafen verurteilt wurden, oft ihrer Bestrafung, weil in den Gefängnissen kein Platz mehr ist.

Bisher gilt die Fußfessel als vollwertige Alternative für Haftstrafen unter 3 Jahren oder nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe. Auch vor ihrem Prozess müssen manche Verdächtige eine elektronische Fußfessel tragen. Insgesamt stehen 2000 Kriminelle unter elektronischer Aufsicht.

Ab sofort kann die elektronische Fußfessel auch als vollwertige und eigenständige Bestrafungsmöglichkeit eingesetzt werden. Zur Überwachung der zu dieser Strafe verurteilten, wird in den belgischen Justizhäusern zusätzliches Personal eingestellt.

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