Begrenzter Aufenthalt für anerkannte Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge werden künftig nicht länger unbegrenzt in Belgien bleiben dürfen, sondern erhalten nur eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre. Die Kammer hat hierzu einen Gesetzesentwurf des Staatssekretärs für Asyl und Migration, Theo Francken (N-VA) (Foto), verabschiedet. Der Zeitraum, in dem die Asylinstanzen einen Antrag zum Familiennachzug bearbeiten müssen, ist von sechs Monate auf neun angehoben worden.

Derzeit ist Belgien eines der wenigen Länder, in denen ein anerkannter Flüchtling automatisch ein unbegrenztes Bleiberecht erhält. Das wird sich jetzt ändern: Das Bleiberecht soll fünf Jahre gelten. Dann wird erneut untersucht, ob sich die Situation im Land der Herkunft des Flüchtlings in dem Maße verändert hat, dass dort zum Beispiel kein Krieg mehr herrscht oder das Risiko, verfolgt zu werden, nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall, kann die Flüchtlingsanerkennung wieder aufgehoben werden und das Bleiberecht auslaufen.

Bei der Abstimmung drückten die französischsprachigen Sozialisten PS, die Grünen beider Sprachgemeinschaften Ecolo-Groen und die linke Arbeiterpartei PVDA auf den roten Knopf. Die französischsprachigen Christdemokraten von der CDH enthielten sich.

Längere Frist zur Bearbeitung von Anfragen der Familienzusammenführung

Außerdem verabschiedete das Parlament die längere Frist zur Bearbeitung von Anträgen zur Familienzusammenführung.

Die Frist steigt von sechs auf neun Monate. Die Mehrheitsparteien und der rechtsextreme Vlaams Belang stimmten für den Gesetzestext, die anderen Parteien stimmten dagegen.

Ziel ist, dass die Instanzen die nötige Zeit bekommen, um die Zunahme der Anträge nach dem starken Flüchtlingszustrom vor einigen Monaten bearbeiten zu können. Sobald die sechs Monate ohne Entschluss verstrichen waren, musste die Familienzusammenführung von Amts wegen anerkannt werden.

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