In "choco" muss keine Schokolade sein

Nicht alles, was drauf steht, muss auch drin sein. Diesem Urteil folgte jetzt jedenfalls das französischsprachige Handelsgericht in Brüssel. Der Nutella-Produzent Ferrero verliert damit einen Prozess gegen Delhaize. Delhaize darf seine Haselnusscreme weiterhin "choco" nennen, obwohl gar keine Schokolade in der Creme enthalten ist.
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Ferrero wollte nicht hinnehmen, dass die Supermarktkette Delhaize seine Haselnusscreme auf dem Etikett mit "choco" umschreibt, obwohl gar keine Schokolade in dem Produkt enthalten ist. Ferrero verlangte vom Richter, Delhaize zu einem Zwangsgeld zwischen 1.250 und 100.000 Euro pro Verstoß zu verurteilen.

Doch der Richter urteilte jetzt, dass trotz des Namens, nicht zwangsweise Schokolade in der Creme enthalten sein müsse. Delhaize habe das Wort  "choco" nur verwendet, um anzudeuten, wie seine Creme schmecke. Delhaize täusche nicht vor, dass Schokolade eine seiner Zutaten sei. Außerdem sei der Gebrauch des Wortes "choco" nicht geregelt. Letztlich befand der Richter, dass "choco" im täglichen Sprachgebrauch eine Abkürzung für Nougatcreme sei und nicht notwendigerweise für Schokolade.

AP2010

2. Klage auch abgeschmettert

Eine zweite Klageg von Ferrero gegen Delhaize wurde ebenfalls abgeschmettert. Der Nutella-Hersteller hatte die Art und Weise moniert, in der Delhaize in seinen Werbekampagnen über Palmöl kommuniziert.

Der Supermarkt sagt, dass sein Brotaufstrich (im Gegensatz zu Nutella) kein Palmöl enthalte. Die Herstellung von Palmöl sei umweltschädlich. Um das Öl herzustellen, müssen Bäume gefällt werden.

Ferrero kritisierte die Aussagen von Delhaize, in denen der Supermarkt behauptet, sein Aufstrich sei nachhaltiger, gesünder und enthalte weniger fett als traditionelle Brotaufstriche. Ferrero meint, dass der Verbraucher sofort begreife, dass hier Nutella gemeint sei und fühlte sich angegriffen.

Der Richter befand jedoch, dass der Durchschnittsverbraucher lieber kein Palmöl in seiner Schokocreme haben wolle, aber das liege nicht unbedingt an der Werbekampagne von Delhaize.

Die Gesundheitshinweise von Delhaize brauchten nicht verboten werden, weil nicht bewiesen sei, dass sie nicht stimmten, so der Richter.

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