Mietwohnung darf nicht via Airbnb angeboten werden
Eine Vermieterin in Brügge hatte festgestellt, dass die Mieter eines ihrer Appartements diese Wohnung Touristen zur Übernachtung zur Verfügung gestellt hatten. Nach Ansicht der Vermieterin sorgte diese Weitervermietung für zusätzliche Abnutzung ihres Besitzes und stellte zudem eine Verletzung des Mietvertrages dar. Die Dame zog deshalb vor Gericht.
Ein Friedensrichter gab der Klägerin recht und bezeichnete das Vermietungssystem Airbnb als ein verbotenes System der Untervermietung. Dieses Urteil ist für Belgien eine Premiere, wie sogar der Anwalt der Klägerin angab: „Ich kenne keinen anderen gleichartigen Fall. Meine Klientin wollte eigentlich nur, dass ihr Mietvertrag und das Gesetz respektiert werden und dass die Mieter mit ihrer Untervermietung aufhören. Ich glaube, dass sie ein Recht hatte, dies zu verlangen.“
Die Vermieterin forderte auch, dass der Mietvertrag mit den Beklagten aufgelöst wird, doch darauf wollte sich der Richter in Brügge nicht einlassen. Aber, das Urteil dieses Friedensrichters hat möglicherweise weitreichende Folgen für weitere Mieter, die ihre Mietwohnung Touristen z.B. via Airbnb zur Übernachtung zur Verfügung stellen.