Was ändert sich ab dem 1. Dezember?

Ab dem 1. Dezember ist es erneut möglich bei der flämischen Regierung einen Zuschuss für Renovierungsarbeiten zu beantragen. Das Hotel-, Restaurant- und Kaffeegewerbe darf künftig wiederum mit so genannten Flexi-Jobs und billigeren Überstunden arbeiten. Mit der Maßnahme soll Schwarzarbeit "weiß" gemacht werden.

Ab dem 1. Dezember ist es wieder möglich, bei der flämischen Regierung eine Renovierungsprämie zu beantragen. Es gelten dabei andere Voraussetzungen als früher. Allerdings gilt für diejenigen, die bereits vor dem 1. Dezember 2014 eine Bestellung oder ein Vertragsabkommen abgeschlossen haben, eine Übergangsmaßnahme.

Die Prämie wird künftig in zwei verschiedene Anträge unterteilt, wobei der zweite Antrag frühestens ein Jahr und spätestens zwei Jahre nach dem ersten Antrag eingereicht werden muss. Die Rechnungen dürfen bei jedem Antrag maximal zwei Jahre alt sein anstelle von drei Jahren.

Die Höhe der Renovierungsprämie beträgt 20 oder 30 Prozent der genehmigten Rechnungen (exkl. MwSt) und für die beiden Anträge zusammen höchstens 10.000 Euro.

Für diejenigen, die vor dem 1. Dezember 2014 einen Vertrag mit einem Bauunternehmer geschlossen haben (ein unterschriebenes Angebot) oder die Materialbestellungen tätigten ist eine Übergangsmaßnahme vorgesehen. Sie können noch vor dem 1. Februar 2016 eine Renovierungsprämie zu den alten Bedingungen anfordern.

Flexi-Jobs und billigere Überstunden

Das Hotel- Restaurant- und Kaffeegewerbe kann ab dem 1. Dezember mit Flexi-Jobs und mit mehr und billigeren Überstunden arbeiten. Flexi-Jobs erleichtern dem Arbeitgeber in dieser Branche, zusätzliches Personal einzusetzen.

Für Überstunden wird gelten, dass der Bruttobetrag gleich dem Nettobetrag gerechnet wird. Auf diese Weise bleibt mehr für die Arbeitnehmer übrig und Arbeitgeber brauchen auf diese Überstunden künftig keine Zuschläge mehr für Sonn- und Feiertage zahlen.

Ziel dieser Maßnahme ist, Schwarzarbeit "weiß" zu machen und die Einführung der weißen Kasse zu begleiten und zu kompensieren. Personal in diesem Gewerbe, das vollzeit beschäftigt ist, wird in Einrichtungen mit einer so genannten weißen Kasse 360 billige Überstunden im Jahr absolvieren dürfen. Personal, das in Kaffees oder Bars beschäft ist, die weniger als 10 Prozent ihres Umsatzes aus Nahrungsmitteln beziehen und die eigentlich nicht zur weißen Kasse verpflichtet sind, darf 300 solcher Überstunden abrechnen.

Meist gelesen auf VRT Nachrichten