Zuckersteuer auch auf Light- oder Zero-Drinks

Die so genannte Zuckersteuer, eine in Belgien ab nächstes Jahr erhobene Steuer auf ungesunde Softdrinks, wird im Laufe der Zeit etwas verfeinert. In erster Instanz gilt die Zuckersteuer auch für Light- oder Zero-Getränke. Eigentlich zielt diese Regierungsmaßnahme in Richtung Bekämpfung ungesunder Getränke, doch Fachleute bewerten dies nur als rein ökonomische Haushaltspolitik.

Die belgische Mitte-Rechtsregierung macht noch keinen Unterschied zwischen zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken und solchen, die Zucker ersetzende Produkte, wie den synthetischen Süßstoff Aspartam enthalten.

Solche Getränke enthalten in ihrem Markennamen Zusätze, wie „light“ oder „zero“.

Kurzfristig sei es nicht möglich, hier einen Unterschied zu machen, sagte die belgische Gesundheitsministerin Maggie De Block (Open VLD - kl. Foto) gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion:

„Es war technisch nicht möglich, dies kurzfristig zu regeln, doch in Zukunft – auch im Rahmen unseres föderalen Lebensmittelplans – werden wir einen Unterschied machen zwischen Getränken mit hinzugefügtem Zucker, die schlecht für die Gesundheit sind und anderen, die so etwas nicht beinhalten.“

Einfluss auf die Gesundheit fraglich?

Diese Zuckersteuer soll rund 50 Mio. € in den belgischen Haushalt spülen und beträgt 3 Eurocent auf eine Literflasche und 1 Eurocent auf Dosen. Gesundheitsexperten aber kritisieren diese Steuer als zu gering. Nach Ansicht des Gesundheits-Ökonomen Lieven Annemans von der Universität Gent (UGent) ist diese Steuer zu klein, um das Kaufverhalten der Verbraucher zu beeinflussen:

„Diese Steuer müsste mindestens 10 bis 20 % des Verkaufspreises betragen, doch davon sehe ich nicht viel. Ich sehe jetzt eine sehr kleine Steuer, die geschätzt bei 2 % liegt und das ist aus meiner Sicht aus reiner wirtschaftlicher Sichtweise nur gut für die Staatskasse. Doch auf die Zielsetzungen in Sachen Gesundheit wird das nichts ausmachen.“

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