Syrien-Rückkehrer werden scharf beobachtet

In Belgien lebende Personen, die für radikal-islamistische Terrorgruppen in Syrien oder anderswo gekämpft haben und wieder in unser Land zurückkehren, werden schärfer kontrolliert. Eine gemeinsame Anordnung der belgischen Bundesministerien für Inneres und Justiz bestimmt, dass lokale Revierpolizisten häufig bei diesen Personen vorstellig werden müssen, um diese zu kontrollieren.

Die neuen Maßnahmen aus der Anordnung des Innen- und des Justizministeriums zu den so genannten „Foreign Terrorist Fighters“ kommen teilweise aus dem Koalitionsabkommen der belgischen Mitte-Rechts-Regierung. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung des Vorhabens, zurückgekehrte Syrienkämpfer „sichtbar und anhaltend“ zu verfolgen und zu beobachten.

Damit diese „Foreign Terrorist Fighter” auf lokaler Ebene besser beobachtet werden können, muss zu jedem Betroffenen jede nur verfügbare Information in dessen Akte einfließen.

Die kommunale Polizei kann auf diese Datenbank zurückgreifen bzw. kann und soll diese auch mit zusätzlichen Angaben ergänzen. Diese Daten stehen den lokalen und regionalen Behörden ohnehin zur Verfügung, um sich eingehend über „Ex-Terroristen“ auf ihrem Grundgebiet informieren zu können.

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