Was ändert sich ab dem 1. September?

Neuer Monat, neue Regeln: Auch im September gibt es wieder einige Veränderungen in Belgien. So steigt die Mehrwertsteuer auf Strom, und Schwarzfahrer müssen in Fahrzeugen der flämischen Verkehrsgesellschaft De Lijn ein höheres Bußgeld bezahlen. Außerdem werden die niedrigsten Renten und Sozialhilfen angehoben.

Ab dem 1. September wird die Mehrwertsteuer auf Strom erneut von 6 auf 21 Prozent angehoben. Die Michel-Regierung hat nämlich beschlossen, die Senkung der Mehrwertsteuer der letzten Regierung nicht zu verlängern.

Die Mehrwertsteuer-Senkung war Ende 2013 von der vorigen Regierung (Di Rupo-Regierung) eingeführt worden, um unter anderen die Indexierung der Löhne zu bremsen.

Die Maßnahme der jetzigen Regierung wurde unter anderem vom Verband der belgischen Strom- und Gasunternehmen (FEBEG) heftig kritisiert. Der Verband ist der Meinung, dass die Mehrwertsteuererhöhung am 1. September zu ehrgeizig sei. Die Stromlieferanten bräuchten mehr Zeit, um sich darauf vorzubereiten, hieß es.

Finanzminister Johan Van Overtveldt (N-VA) wiederholte damals, dass die Erhöhung im September durchgeführt werden müsse. Dem Verband zufolge koste diese Maßnahme eine Durchschnittfamilie rund 100 Euro pro Jahr.

Niedrigrenten und Sozialhilfe werden angehoben

Die niedrigsten Sozialleistungen und Renten werden ab dem 1. September um 2 Prozent angehoben. Das bestätigt das Kabinett der Ministerin für Soziale Angelegenheiten, Maggie De Block (Open VLD). Die Zunahme wird über das Budget für Wohlfahrt finanziert. Ziel ist, dass die niedrigsten Sozialhilfen und Renten die europäische Armutsgrenze übersteigen.

Laut dem Kabinett De Block gelte die Anhebung der Mindestrenten um 2 Prozent sowohl für die Renten der Arbeitnehmer als auch für die der Selbständigen. Außerdem werden unter anderen die niedrigsten Arbeitslosengelder angehoben.

De Lijn: Keine kostenlosen Fahrten mehr und höhere Bußgelder

Ab dem 1. September fahren über 65-Jährige im Allgemeinen nicht mehr kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von De Lijn. Senioren bezahlen für das Abonnement Omnipas 65+ künftig 50 Euro pro Jahr. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel dürfen behinderte Personen und Kriegsveteranen die öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin kostenlos nutzen.

Auch können ältere Personen mit einem besonders niedrigen Einkommen ein Sonderabonnement beantragen. Sie bezahlen 40 Euro pro Jahr.

Dabneben erhöht De Lijn auch noch das Bußgeld für Schwarzfahrer. Wird man beim Schwarzfahren im Bus oder in der Straßenbahn erwischt, kostet das 107 anstelle von bislang 75 Euro. Wird man ein zweites Mal innerhalb eines Jahres erwischt, wird es noch viel teurer. In diesem Fall steigt das Bußgeld von 200 auf 294 Euro.

Das M-Dekret tritt in Kraft

Ab diesem Schuljahr tritt das so genannte M-Dekret in Kraft. Schüler mit einer Behinderung dürfen den gewöhnlichen Unterricht besuchen, vorausgesetzt die Schule hat die nötigen Einrichtungen und Fazilitäten hierfür vorgesehen. Dadurch soll die Inklusion gefördert werden.

Inklusion in der Schule heißt: Behinderte und nicht behinderte Kinder lernen gemeinsam. Jeder wird mit seinen Fähigkeiten so gut wie möglich gefördert. Die flämische Regierung will, dass der übliche Unterricht zur ersten Option wird.

Das M-Dekret wird schrittweise eingeführt.

Kein Attest mehr bei Krankheit vor oder nach den Ferien

Wird ein Kind eine Woche vor oder nach den Ferien krank, brauchen die Eltern bei der Schule kein Attest des Arztes mehr einreichen. Das hat das Kabinett der flämischen Unterrichtsministerin Hilde Crevits (CD&V) entschieden.

Der ehemalige Unterrichtsminister, Pascal Smet (SP.A), hat das Arztattest 2013 eingeführt, um gegen ein Fernbleiben von der Schule wegen Urlaubs vorzugehen. Doch der Minister hatte mit der Maßnahme keinen Erfolg. So stieg das Fernbleiben wegen Urlaubs in den letzten Weihnachtsferien im Vergleich zu den Jahren davor noch weiter an.

Crevits hat nun einen Plan gegen derartige Versäumnisse ausgearbeitet. Eine ihrer Maßnahmen ist: Nach 15 halben Fehltagen wird ein Schüler als "problematisch abwesend" eingestuft. Früher geschah das nach 30 halben Tagen.

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