Brabanter Killer: 10 Jahre mehr Zeit für die Ermittler

Seit rund 30 Jahren versucht eine SOKO von Ermittlern den Blutrausch der Brabanter Killer aufzuklären. Diese hatten in den Jahren 1983 bis 1985 bei rücksichtslosen Überfällen auch auf Warenhäuser in Belgien 28 Personen getötet und Dutzende weitere zum Teil schwer verletzt. Doch bis heute ist noch völlig unbekannt, wer dahinter steckte und wer die Täter eigentlich waren.

Am 9. November 2015 wären die Taten der Killer von Brabant verjährt, denn der letzte Fall - ein blutiger Überfall auf ein Warenhaus der Delhaize-Gruppe in Aalst (Prov. Ostflandern) - fand am 9. November 1985 statt.

Das belgische Gesetzbuch sieht vor, dass ein Verbrachen, für die ein überführter Täter zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt würde, nach 30 Jahren verjährt. Das bedeutet also, dass die Täter im Falle einer Aufklärung der Vorgänge nach dem 9. November dieses Jahres nicht mehr vor Gericht erscheinen müssten.

Doch die belgische Bundesregierung hat jetzt einem Gesetzesvorschlag von Bundesjustizminister Koen Geens (CD&V) zugestimmt, nach dem die Verjährungsfrist in diesem Falle um 10 Jahre nach hinten geschoben werden kann.

Das gibt den Ermittlern nicht nur 10 Jahre mehr Zeit, den Fall zu bearbeiten, sondern ermöglicht auch, die vielleicht eines Tages einmal geschlossene Akte bei neuen Erkenntnissen bis zum 9. November 2025 wieder öffnen zu können.

Der Vorgang gehört zu einer ganzen Reihe von Gesetzesänderungen, die im Zuge der allgemeinen Justizreform in Belgien umgesetzt werden. Ziel ist hauptsächlich eine deutliche Vereinfachung des Zivilrechts in unserem Land.

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