“Militär im Straßenbild ist ungesetzlich”

Nach den Terroranschlägen in Paris und der Razzia gegen mutmaßliche islamistische Terroristen in Verviers (Provinz Lüttich) beschloss die belgische Bundesregierung, sensible und neuralgische Punkte und Gebäude von Soldaten bewachen zu lassen. Dagegen wurde jetzt Klage von Seiten einiger regierungsunabhängiger Organisationen eingereicht.

Menschenrechts-Verbände und andere nicht regierungsabhängige Organisationen haben vor Gericht in Brüssel, Antwerpen und Brüssel Klage gegen die Anwesenheit von Soldaten in belgischen Straßenbild eingereicht. Dieser Einsatz des Militärs, so die Kläger, denn laut Verfassung dürfe der belgische Staat nur bei unmittelbarer Bedrohung auf den Einsatz der Armee zurückgreifen.

Nach Ansicht der klagenden Organisationen schüren schwer bewaffnete Wachsoldaten im Straßenbild ein Gefühl von Angst und Unsicherheit. Daneben befürchten die Kläger, dass der belgische Staat Soldaten in Zukunft auch bei sozialen oder politischen Spannungen im Land einsetzen werde.

Belgiens Innenminister Jan Jambon (N-VA) zeigte sich gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion verärgert über diesen Vorgang. Im Frühstückprogramm bei Radio 1 sagte er mit Nachdruck: „Was den gesetzlichen Rahmen um die Soldaten im Straßenbild angeht sind wir völlig in Ordnung. Ich habe selten so viele Dummheiten in ein paar Minuten gehört.“ Damit reagierte der Innenminister auf Ausführungen von Ludo De Brabander von der Friedensinitiative ‚vzw Vrede‘, die zu den Klägern gehört.

"Gesetzeskonform"

De Brabander sagte kurz zuvor bei Radio 1, dass die Anwesenheit von Soldaten im Straßenbild gegen das Gesetz verstoße. De Brabander berief sich dabei auf den Artikel 43 des Gesetzes von 1998 in Bezug auf die Organisation des integrierten Polizeidienstes. Dies betrifft die Anforderung von Soldaten durch Bürgermeister. Innenminister Jambon erinnert daran, dass der Vorgang dieses Gesetz nicht betrifft: „Wir befinden uns absolut nicht in diesem Modell. Wir befinden uns in einem Modell, in dem eine Regierung den Entschluss trifft (am 17. Januar 2015 (A.d.R.)), um in außergewöhnlichen Umständen das Militär auf der Straße einzusetzen.“

Dies, so der Innenminister weiter, sei gesetzeskonform abgedeckt, denn die Anhebung der Terrorwarnstufe auf Niveau 3 sei ein außergewöhnlicher Umstand: „Wo die ‚vzw Vrede‘ herholt, dass nur die Terrorwarnstufe 4 die Präsenz von Militär im Straßenbild zulasse, ist mir ein Rätsel.“

Verfassungsrechtler hätten die Richtigkeit des Vorgangs im Vorfeld bestätigt und überdies sei dieser Vorgang eine zeitlich begrenzte Maßnahme: „Unser Ziel ist, zu einer normalisierten Situation zurückzukommen, zur Terrorwarnstufe 2 oder niedriger. Das allerdings bestimmt nicht die Politik, sondern jeden Monat das staatliche Koordinations- und Analyseorgan für Terrorbedrohung (OCAD).“

Soldaten entsprechend ausgebildet

Innenminister Jambon fügte noch hinzu, dass er nicht den Eindruck habe, dass sich die Bevölkerung durch die Soldaten in der Stadt verunsichert fühlen. Er habe er das gegenteilige Gefühl. Und den Vorwurf, der Kläger, die Soldaten seien nicht adäquat ausgebildet, wollte Jambon auch nicht so stehen lassen: „Auf internationaler Ebene haben sie schon ähnliche Aufgaben erfüllt und sie haben entsprechende Zusatzausbildungen erhalten.“

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