Datenschutz: Beamte sind oft zu neugierig

Offenbar nehmen es Beamte in Belgiens Kommunalämtern mit ihrer Geheimnispflicht nicht immer besonders ernst. Auch Polizisten suchen des Öfteren wohl im nationalen Bevölkerungsregister nach Angaben zu Personen, was ohne Grund und entsprechenden Auftrag gegen den Schutz des Privatlebens verstößt. Die belgische Datenschutz-Kommission behandelt jährlich rund 100 Klagen wegen unerlaubter Konsultationen des Nationalregisters.

Nach einer Meldung der flämischen Tageszeitung De Morgen suchen Kommunalbeamten oder Polizisten manchmal ohne besonderen Grund nach Angaben zu Privatpersonen im nationalen Bevölkerungsregister. Der belgische Ausschuss zum Schutz des Privatlebens behandelt jährlich rund 100 Klagen wegen unerlaubter Konsultation von privaten Angaben im Nationalregister.

Das Suchen nach Angaben im belgischen Nationalregister wird von den Systemen registriert und jeder Belgier hat das verbriefte Recht, nachzufragen, wer wann in den vergangenen sechs Monaten dessen Daten beansprucht. So kam der belgische Privacy-Ausschuss dahinter, dass in den belgischen Rathäusern nicht selten völlig unbegründet in privaten Daten geschnüffelt wird. Absurd wird das Ganze, wenn z.B. Kommunalbeamte aus Neugierde in den Daten von bekannten Persönlichkeiten aus dem Showbizz schnüffeln.

Willem Debeuckelaere (kl. Foto), der Vorsitzende des Datenschutz-Ausschusses, sagte dazu gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion, dass manche Suchvorgänge auch laufende Verfahren betreffen, doch auch dieses muss erlaubt werden: „Das Nationalregister enthält eigentlich alle Angaben zu einer Person oder auch z.B. die Zusammensetzung von Familien und genau darum geht es oft. Wir stellen fest, dass neben Neugierde auch die Suche nach Angaben im Rahmen von Verfahren vorliegen. Dabei geht es manchmal um Zwischenmenschliches, wie die Zahlung von Alimenten oder das Besuchsrecht.“

Die belgische Datenschutz-Kommission meldet unerlaubte Nachforschungen im Nationalregister jeweils den Vorgesetzten der betroffenen Beamte, ob Polizisten oder einfache Kommunalbeamte.

"Bei Verstößen müssen Sanktionen folgen"

Bart Tommelein (Open VLD - Foto), Belgiens Staatssekretär für Datenschutz, ist der Ansicht, will den Beamten nicht durchgehen lassen, dass sie unbegründet und gesetzeswidrig Privatpersonen über die Daten der nationalen Bevölkerungsregister ausschnüffeln. Gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion sagte Tommelein, dass dies einen Verstoß gegen geltendes Gesetz darstelle:

„Ich bin der Ansicht, dass alle Regierungsinstanzen, also auch Stadt- und Gemeinderäte, hiergegen die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen. Sie müssen ihrem Personal deutlich machen, dass dies verboten ist und wenn es Verstöße gegen die Regeln gibt, dann müssen Sanktionen folgen.“

Normalerweise sind die belgischen Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten einzustellen oder zu beauftragen. Aus Finanzgründen ist das jedoch nicht überall der Fall. Fachleute raten den Kommunen, sich mit anderen Gemeinden zusammenzutun, um gemeinsam einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

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