Indexsprung: Gewerkschaften klagen

Die christliche Gewerkschaft ACV/CSC und die sozialistische Gewerkschaft ABVV/FGTB wollen gegen den Indexsprung der belgischen Mitte-Rechts-Regierung eine neue Runde einläuten. Der ACV-Vorsitzende Marc Leemans (Foto) kündigte diesen Schritt am Freitag in Ostende vor dem Kongress seiner Bewegung an. Erst am Mittwoch wurde der Indexsprung in der Ersten Kammer des belgischen Bundesparlaments angenommen.

Nach Ansicht des ACV-Vorsitzenden Leemans steht es einer belgischen Bundesregierung frei, Maßnahmen bezüglich der Einkommen zu beschließen, doch „es ist nicht das gleiche, wenn selektiv nur die Arbeitnehmer und die Sozialzahlungen getroffen werden und nicht zum Beispiel die Vermieter oder andere Einkommensgruppen, die viel besser mit einem solchen Hieb fertig werden können.“

Die christliche Gewerkschaft sieht keinen anderen Ausweg, um den Indexsprung noch zu verhindern, so Leemans: „Wir bekommen den Indexsprung nicht vom Tisch. Nicht mit Aktionen und nicht mit Verhandlungen. Also fordern wir dessen Annullierung über des Verfassungshof.“ Die Regierung begreife nicht, wie sauer die Menschen seien und wie groß der Wiederstand inzwischen in breiten Teilen der Bevölkerung liege, so der Gewerkschaftsführer.

„Jetzt, da die Auswirkungen der Sparpolitik der Mitte-Rechts-Regierung langsam spürbar werde, stellen die Menschen fest, was das rechte Projekt der Mehrheit für deren Portemonnaie bedeutet. Diese Koalition kam für 5 Jahre in diesen Sessel. Also kann sie damit rechnen, dass es 5 Jahre lang Widerstand geben wird.“, so Leemans. Die ACV wird es der Regierung mit ihrer neuen ‚Baseline‘ nicht leicht machen: „Stoppt die Polarisierung und stellt die Umverteilung wieder her!“

Der von der Regierung beschlossene Indexsprung war in der vergangenen Woche vom Parlament angenommen worden. Mit der Maßnahme will die Regierung Michel nach eigener Darstellung die Wettbewerbsfähigkeit des Landes verbessern.  Ein Indexsprung hat zur Folgen, dass Löhne, Gehälter und Sozialleistungen 2016 nicht steigen, weil sie der Teuerungsrate der Lebenshaltungskosten nicht angepasst werden.

 

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