Belgien hat andere Lkw-Überholregeln als der Rest Europas

Letzes Jahr bekamen 2.830 Lkw-Fahrer einen Strafzettel, weil sie an Stellen überholten, wo man nicht überholen darf. Das geht aus Zahlen hervor, die der Verkehrsexperte der flämischen Christdemokraten, Jef Van den Bergh, bei der Verkehrsministerin angefordert hatte. In unserem Land ist es für Lkw verboten, auf Straßen mit zwei Fahrspuren pro Richtung zu überholen.
BELGA/ MAETERLINCK NICOLAS

Auch das Überholen bei Regenwetter ist verboten. Van den Bergh plädiert für eine Harmonisierung der Verkehrsregeln beim Überholverbot.

2014 wurden 2.335 Lkw dabei erwischt, wie sie auf einer Straße überholten, die nur zwei Fahrstreifen pro Richtung hatte. Die Hälfte der Verkehrssünder waren ausländische Lkw.

"Die belgischen Regeln unterscheiden sich von denen im Rest Europas. In Belgien darf man nicht überholen, wenn man sich auf einer 2x2-Schnellstraße befindet, es sei denn es ist extra mit blauen Schildern angezeigt, dass man das darf. Im Rest Europas darf man auf solchen Straßen überholen, es sei denn ein Verbotsschild verbietet das", erklärt Van den Bergh. Das ist für internationale Transporteure verwirrend. Van den Bergh will, dass die belgischen Vorschriften mit den Regeln im Ausland harmonisiert werden.

Auf die Bitte der CD&V hin, wird Verkehrsministerin Jacqueline Galant untersuchen lassen, ob das Überholverbot auf zweispurigen Straßen abgeändert und dem Ausland angepasst werden muss.

Auch das Überholverbot bei Regenwetter sollte überdacht werden, sagt Van den Bergh. Für Lkw von mehr als 7,5 Tonnen ist es bei Niederschlag stets verboten, auf Autobahnen zu überholen. 2014 wurden 495 Verstöße verzeichnet.

Aus Studien des Automobilclubs Touring ging hervor, dass einer von vier Fahrern trotzdem bei Regenwetter überholt. Van den Bergh plädiert deshalb für mehr Sensibilisierung. Er will vor allem dynamische Inforamtionsschilder über den Autobahnen anbringen lassen.

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