10 Jahre Haft für tödliche Teufelsaustreibung

In Antwerpen sind drei Menschen wegen Teufelsaustreibung mit Todesfolge verurteilt worden. Ein 18-jähriges Mädchen war vor sechs Jahren nach tagelanger Quälerei durch einen islamischen Gesundbeter gestorben. Der Mann und die Eltern des Mädchens wurden der Folter für schuldig befunden.

Ende 2009 kontaktierten die Eltern den Gesundbeter. Ihre Tochter litt an Essstörungen und sie dachten, dass Teufel in ihrem Körper seien.

Der Gesundbeter betete mit dem Mädchen und beträufelte ihr Essen. Er übergoß sie auch mit kochendheißem Wasser. Sie starb schließlich aufgrund eines chemischen Stoffes an ihren Verbrennungen.

Ihre Eltern wurden zu je 5 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie akzeptierten das, sagt ihr Anwalt Johan Patteau.

"Sie wollten für ihr Kind eigentlich nur das Beste und dachten, dass dieser Mann ihrem Kind helfen könne. Er hat verschiedene Dinge gemacht und sie hätten das stoppen müssen", so der Anwalt.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte das Gericht auch ein Signal in der gesamten Moslemgemeinschaft setzen. Muslime haben zwar das Recht an Teufel und Teufelsaustreiber zu glauben, aber das gibt ihnen nicht das Recht, Menschen zu foltern.

Der Gesundbeter hat eine strengere Strafe bekommen: 10 Jahre Haft, die er auch aussitzen muss. Sein Anwalt, Abderrahim Lahlali, findet das nicht gerecht.

"Was das Motiv selbst betrifft, so gibt es sehr viele Elemente, die gegen dieses Urteil sprechen. Ehrlich gesagt finde ich die Argumentation sehr schwach", so Lahlali.

Der Gesundbeter will deshalb in Berufung gehen.

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