Multinationals müssen Finanzen offenlegen

Das Finanzamt hat mit einer umfangreichen Kontrollaktion bei 200 multinationalen Unternehmen begonnen. Untersucht wird, ob die Unternehmen ihre Gewinne am Finanzamt vorbei ins Ausland geschleust haben.

Seit 2006 hat das Finanzamt eine Abteilung, die auf die Transferpreisgestaltung, auch Verrechnungspreise genannt, spezialisiert ist. Es handelt sich dabei um Preise, die sich Unternehmen firmenintern, also aus der gleichen Firmengruppe, gegenseitig für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Rechnung stellen.

Ein Beispiel: Die Unternehmen haben ihren Firmensitz im Ausland und stellen dort ein Produkt her, das dann in Belgien weiterverarbeitet wird. Sie gestalten die Preise so, dass ein Großteil des Gewinns im Ausland bleibt, so dass in Belgien kaum Steuern anfallen. Indem man die Preise hoch oder niedrig gestaltet, kann mehr Gewinn in dem einen oder dem anderen Land verbucht werden. Der Gewinn kann also in die leistende oder beziehende Gesellschaft verlagert werden. Der größte Gewinn entsteht dann bei der Gesellschaft mit der geringsten Steuerbelastung.

Hierzu gibt es aber internationale Steuervorschriften, die festlegen, wie die Preise gestaltet sein müssen. Die Einhaltung dieser Regeln wird vom Finanzamt kontrolliert.

"Derzeit läuft eine Kontrollaktion bei 194 Unternehmen", erklärt Florence Angelici, die Sprecherin des Finanzministeriums. Die Auswahl der Unternehmen erfolgt mit Hilfe von Data-Mining, also einer Art Datensammlung und Abgleich der Daten, wobei eine Risikoanalyse der verschiedenen Unternehmen erstellt wird. Stark fluktuierende oder abweichende Gewinnmargen fallen dabei ins Auge, aber auch im Falle von Zahlungen an fiskale Steueroasen ist die Möglichkeit, dass demnächst die Steuerfahnder vor der Türe stehen, groß.

Bei einer ähnlichen Kontrollaktion im vergangenen Jahr haben die Steuerfahnder 143 Millionen Euro nicht versteuerter Unternehmensgewinne ausfindig gemacht.

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