Die Regierung trifft ein Abkommen zur Heimpflege
Premierminister Charles Michel (MR) kündigte am Dienstagabend an, dass eine Regelung für Personen, die zuhause einen Angehörigen pflegen, getroffen worden sei.
Die Koalitionspartner verabredeten die Bedingungen für entsprechende Freistellungen sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Selbständige und die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse.
Dabei geht es konkret um die Pflege von Angehörigen. Das kann palliative Hilfe sein, die Pflege eines schwer behinderten Kindes bis zum Alter von 21 Jahren oder die Pflege eines Angehörigen bis zum zweiten Grad.
Damit können auch Arbeitslose wieder von der Arbeitsuche freigestellt werden und sie erhalten auch wieder einen entsprechenden Zuschuss. Der Ministerrat der belgischen Bundesregierung muss dem Abkommen bei seiner Sitzung am kommenden Freitag noch zustimmen.