Die Regierung trifft ein Abkommen zur Heimpflege

Innerhalb der belgischen Mitte-Rechts-Koalition ist ein Abkommen zum Umgang mit Personen, die zuhause einen Angehörigen pflegen, getroffen worden. Arbeitslosen in diesem Fall war Anfang des Jahres die Freistellung von der Arbeitssuche gestrichen worden, während Arbeitnehmer weiter von weitgehenden Freistellungen profitieren können. Dies war auf herbe Kritik der Opposition und der Sozialverbände gestoßen.

Premierminister Charles Michel (MR) kündigte am Dienstagabend an, dass eine Regelung für Personen, die zuhause einen Angehörigen pflegen, getroffen worden sei.

Die Koalitionspartner verabredeten die Bedingungen für entsprechende Freistellungen sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Selbständige und die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse.

Dabei geht es konkret um die Pflege von Angehörigen. Das kann palliative Hilfe sein, die Pflege eines schwer behinderten Kindes bis zum Alter von 21 Jahren oder die Pflege eines Angehörigen bis zum zweiten Grad.

Damit können auch Arbeitslose wieder von der Arbeitsuche freigestellt werden und sie erhalten auch wieder einen entsprechenden Zuschuss. Der Ministerrat der belgischen Bundesregierung muss dem Abkommen bei seiner Sitzung am kommenden Freitag noch zustimmen.
 

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