Aberkennung der Staatsbürgerschaft: Auf die harte oder die sanfte Tour?

Zurückgekehrten Syrienkpfämpfern die belgische Staatsbürgerschaft abnehmen, wird sich in der Praxis als äußerst schwierig erweisen. Das sagt die Abgeordnete der flämischen Christdemokraten Nahima Lanjri.

Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist eine der von der belgischen Regierung angekündigten Anti-Terrormaßnahmen. Sie ist aber nur im Falle von Syrienheimkehrern möglich, die die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.

Genau an diesem Punkt scheiden sich die politischen Geister.

Lanjri zufolge sei das Diskriminierung und werde der Verfassungsgerichtshof eine solche Regelung zerschlagen.

"Sie machen eine Unterschied zwischen einem Belgier, der als Belgier geboren ist und zufällig eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt und einem anderen Belgier, der als Belgier geboren ist und keine weitere Staatsbürgerschaft hat. Das kann mithin bedeuten, dass Sie bestimmte Personen auch hinterher noch ausbürgern können, Menschen die hier schon seit Generationen sind und das erscheint mir doch eine Diskriminierung."

Fachleute sagen, dass diese Regelung nicht zwangsläufig gesetzeswidrig sei. So hat der Verfassungsgerichthof in Frankreich letzte Wochen noch entschieden, dass es keine Schändung des Gleichheitsgrundsatzes sei, wenn die Staatsbürgerschaft entzogen wird.

Drei Vorschläge zur Aberkennung einer Staatsbürgerschaft

Justizminister Koen Geens hat jedenfalls drei Textentwürfe zu dieser Maßnahme ausgearbeitet: Eine "harte Ausführung", eine "Softausführung" und ein "Mittelweg", schreibt die Zeitung La Libre Belgique.

Die "harte Tour" sei die von den flämischen Nationalisten (N-VA) bevorzugte Variante. Sie werde von den französischsprachigen Liberalen (MR) diskret unterstützt. Letztere stünden aber auch jeder anderen Lösung offen gegenüber. Bei der "harten Variante" handelt es sich um den Entzug der Staatsbürgerschaft von Immigranten bis in die dritte Generation hinein. Hierin sieht die christdemokratische CD&V einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Man sanktioniere in diesem Fall einen Terroristen mit Einwanderungswurzeln schwerer als einen Terroristen "belgischer Herkunft", heißt es.

Bei der "soften Variante", die von der CD&V, also der Partei von Kris Peeters und Koen Geens, bevorzugt wird, wird nicht an den aktuellen gesetzlichen Vorlagen "gerüttelt". Man erweitert also nicht die Möglichkeiten der Aberkennung der Staatsbürgerschaft, sondern man vereinfacht und beschleunigt ihre Verfahren.

Die "dritte Variante", der Mittelweg, gefällt offenbar vor allem den flämischen Liberalen (Open VLD). Der Justizminister hat einen Text erarbeitet, der das Gesetz von 2012 reformiert. Dieses begründet die Möglichkeit einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft (für die erste Generation).

Bei diesem Vorschlag soll Extremisten die belgische Staatsangehörigkeit entzogen werden können, die erst seit 10 Jahren die belgische Nationalität im Zuge einer Naturalisation erworben haben.

Nächste Woche wird eine Sitzung der Kabinette hierzu stattfinden, die die drei Vorschläge genauer untersuchen sollen.

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