Sexualstraftäter bekommt keine Euthanasie

Frank Van den Bleeken darf am kommenden Wochenende doch nicht mit Euthanasie sterben. Er wird vorübergehend in das forensisch psychiatrische Zentrum nach Gent verlegt. Das bestätigt der belgische Justizminister Koen Geens.

Letztes Wochenende war bekannt geworden, dass der verurteilte belgische Sexualstraftäter, Fank Van den Bleeken, der seit Jahren das Recht auf Sterben fordert, nächsten Sonntag im Gefängnis von Brügge Sterbehilfe erhalten sollte.

Van den Bleeken ist schon seit 30 Jahren im Gefängnis, obwohl er eigentlich spezielle psychische Hilfe bekommen müsste. Er leide deshalb unerträgliche psychische Qualen, heißt es. Im September erhielt er vom Berufungsgericht in Büssel die Erlaubnis, mit Euthanasie sein Leben zu beenden.

Der Häftling hatte sich dazu entschieden, nachdem eine Behandlung in einer niederländischen Spezialklinik von den Behörden abgelehnt worden war.

Es war auch ein Arzt gefunden worden, der bereit war, die Euthanasie durchzuführen. Im letzten Moment hat dieser Arzt jedoch "einen Rückzieher" gemacht, so dass Van den Bleeken nun doch keine Euthanasie erhält.

Van den Bleeken wird deshalb zunächst vom Gefängnis von Turnhout zur neuen forensisch psychiatrischen Einrichtung nach Gent verlegt. Inzwischen lässt Geens auch weiter untersuchen, ob doch noch eine Verlegung in die Niederlande möglich ist, damit der Mann eine angemessene psychische Behandlung bekommen kann. "Die Niederlande hat verschiedene Einrichtungen speziell für longstay, das heißt Einrichtungen für Häftlinge, die nie wieder zurück in die Gesellschaft entlassen werden", sagte Geens (kleines Foto) im VRT-Fernsehen.

Gleichzeitig arbeite er auch an einer globalen Lösung. Er will auch hierzulande eine Einrichtung speziell für longstay errichten und das bereits innerhalb weniger Monate. "Für ein kultiviertes Land wie Belgien ist das längst fällig."

Warum der Arzt die Euthanasie nun doch nicht mehr ausführen möchte, ist unklar.

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