Was ändert sich ab dem 1. Januar ?

Mit dem neuen Jahr gibt es wieder zahlreiche Neuerungen und es treten auch wieder einige neue Regeln in Belgien in Kraft. Lesen Sie hier Teil I einer Zusammenfassung von dem, was alles 2015 auf Sie zukommt. (Teil I: Wohnen, Verkehr, Familie)

Wohnen

Wer ein Haus verkaufen oder vermieten möchte, muss ab heute melden, ob das Gebäude unter Denkmalschutz oder auf einer Liste für Kulturerbe steht. Wer das nicht macht, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

Für Personen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko wie chronisch Kranke und ehemalige Krebspatienten wird es ab dem 1. Januar leichter, eine bezahlbare Schuldsaldoversicherung abzuschließen, falls sie eine Hypothek für ein Eigenheim aufnehmen müssen.

Ab dem 1. Januar gelten auch neue Tarife für Gas und Strom. Die Stromrechnung einer Familie in Flandern wird durchschnittlich um 50 Euro im Jahr teurer, aber die Erdgasrechnung wird um 42 Euro sinken. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

Verkehr

Die Regeln für Fahren unter Alkoholeinfluss für professionelle Fahrer werden verschärft. Fahrer von Lkw, Bussen und Taxis dürfen künftig nur noch 0,2 Promille Alkohol im Blut haben. Mit der Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Fahrer, die wiederholt eine schwere Verkehrsübertretung begehen, dürfen künftig strenger bestraft werden. Ab dem zweiten Verstoß können sie ihren Führerschein für mindestens drei Monate verlieren. Diese Maßnahme zielt auf Wiederholungstäter ab. Als Wiederholungstäter gelten Menschen, die innerhalb von drei Jahren, nachdem sie von einem Richter verurteilt wurden, erneut eine schwere Verkehrsübertretung begehen.

Familie

Ab dem 1. Januar muss die Mitmutter eines lesbischen Pärchens ihr Kind nicht mehr adoptieren. Die lesbischen Mütter mit Kindern werden rechtlich heterosexuellen Familien gleichgestellt, das heißt lesbische Mütter können künftig die Kinder der Lebenspartnerin ohne großen bürokratischen Aufwand anerkennen. Das bisher nötige langwierige und kostspielige Adoptionsverfahren wird damit überflüssig. Die Anerkennung erfolgt automatisch, wenn das Pärchen verheiratet ist. Ist das Kind außerhalb der Ehe geboren, kann die Mitmutter das Kind anerkennen lassen. Die neuen Regeln können auch für Kinder, die vor dem 1. Januar 2015 geboren sind, angewandt werden.

Am 1. Januar wird die so genannte "Notsteuer" zum größten Teil rückgängig gemacht. Das ist die Steuer, die geschiedene Paare auf die Summe bezahlen, die der eine Partner dem anderen bezahlt, um das Familienhäuschen abzukaufen. Ab Januar beträgt der Grundtarif erneut 1 Prozent anstelle der zuvor verlangten 2,5 Prozent. Der günstigere Tarif gilt für Paare, die verheiratet waren oder mindestens ein Jahr lang gesetzlich zusammen wohnten. Für diejenigen, die weniger als ein Jahr nach dem Gesetz zusammenwohnten, bleibt der Tarif in Höhe von 2,5 Prozent bestehen.

Ab dem 1. Januar beträgt die Selbstbeteiligung bei einem Facharztbesuch, also das Geld, das der Patient nach dem Zuschuss der Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen muss, 12 Euro. Patienten, die Recht auf einen erhöhten Zuschuss der Krankenversicherung haben, müssen 3 Euro bezahlen. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass sich einige Selbstbeteiligungen erhöhen, andere hingegen sinken.

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