Strenge Regeln für Feuerwerkskörper und Himmelslaternen

Maximal 1 Kilogramm Feuerwerkskörper pro Person und maximal 1 Kilogramm pro Fahrzeug, unabhängig von der Anzahl Insassen, lauten die geltenden Regeln für Feuerwerkskörper in Belgien. Auch für die stets beliebteren Himmelslaternen gelten strenge Regeln.

Die Gesetzgebung über den Ankauf, Transport und die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist eindeutig, unterstreicht Vize-Premierminister Kris Peeters (CD&V) in einem Pressebericht.

In Belgien darf der Ottonormalverbraucher maximal 1 Kilogramm Feuerwerkskörper bei sich haben, in einem Fahrzeug ist ebenfalls, unabhängig von der Anzahl Insassen, nur 1 Kilo erlaubt.

Verstöße gegen diese Gesetzgebung werden strafrechtlich verfolgt, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Ministerium.

Nur 20 Himmelslaternen gleichzeitig steigen lassen

Das Bundeswirtschaftsministerium erinnerte seinerseits an die geltenden Regeln für Himmelslaternen, auch als Glückslampions oder Glückslaternen bekannt.

Während das Steigenlassen von Himmelslaternen in Deutschland nahezu bundesweit verboten ist, bemüht man sich in Belgien, den neumodischen Brauch in seine Schranken zu verweisen. U. a. durch die Anzahl Himmelslaternen, die gleichzeitig aufsteigen dürfen, auf 20 Stück zu beschränken und das Aufsteigen in der Nähe von Flughäfen beispielsweise zu verbieten.

Kinder dürfen Himmelslaternen nur in Anwesenheit Erwachsener fliegen lassen.

In bestimmten belgischen Gemeinden sind die schwebenden Leuchtkörper gänzlich verboten.

 

imago stock&people

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