Niederländisch Pflicht für Sozialwohnungs-Mieter
Um in Flandern in den Genuss einer Sozialwohnung zu kommen, müssen entsprechende Mieter beweisen, dass sie ein wenig der Landessprache Niederländisch mächtig sind. Bisher war dies allerdings nicht an ein verpflichtetes Resultat gebunden.
Das will Flanderns zuständige Landesministerin für Wohnen und Bauen, Lisbeth Homans (kl. Foto) von den flämischen Nationaldemokraten N-VA jetzt ändern: „Wir gehen von einer Intensions-Verpflichtung zu einer Resultats-Verpflichtung über.“
In Zukunft sollen die so genannten „Häuser des Niederländischen“ darüber wachen, dass Mieter von Sozialwohnungen ausreichend Niederländisch sprechen, um sich z.B. untereinander in sozialen Wohnblöcken verständlich machen zu können.
Diese verpflichteten Niederländisch-Kenntnisse gelten für alle Mieder solcher Wohnungen, also nicht nur für aus dem Ausland stammende Bewohner, sondern auch für frankophone oder deutschsprachige Bürger aus Belgien. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 €.
Ministerin Homans erinnerte in der sonntäglichen VRT-Mittags-Talksendung „De zevende dag“ aber daran, dass diese Regelung nicht dazu führen werde, Mieter aus ihren Sozialwohnungen rauszuwerfen oder Anwärtern eine notwendige Sozialwohnung zu verweigern. Dies würde nicht zuletzt einen Verstoß gegen das belgische Grundgesetz darstellen.
Homans bemerkte auch, dass dies nicht bedeuten soll, dass jeder Einwanderer, der eine Sozialwohnung braucht, gleich ein Buch von Hugo Claus lesen können müsse: „Ich erwarte lediglich, dass sie ihre Nachbarn fragen können, an welchem Tag denn der Müll rausgesetzt werden muss.“