17.000 Jugendliche verlieren ihr "Wartegeld"

Bisher hatten Jugendliche in Belgien, die ihre Ausbildung (Schule, Studium, Lehre) beendeten und danach nicht sofort eine Arbeitsstelle fanden, das Recht auf ein so genanntes „Wartegeld“, dass amtlich als Berufseingliederungszulage bezeichnet wird. Früher gab es keine zeitliche Einschränkung für diese Zulage, doch die letzte Regierung wollte das System auslaufen lassen setzte ein Limit von 3 Jahren an.

Belgiens aktueller Arbeitsminister Kris Peeters (CD&V - kl. Foto) gab jetzt gegenüber der VRT an, dass dieser Termin am 1. Januar 2015 abgelaufen ist. Das bedeutet, dass schätzungsweise rund 17.000 jugendliche Arbeitsuchende ab Anfang des nächsten Jahres diese Art der Arbeitslosenunterstützung verlieren werden. Diese Berufseingliederungszulage sollte in erster Linie dazu dienen, den Betroffenen eine Zeit lang über eine Art „Wartegeld“ zusätzliche Ausbildungen oder Praktika zu ermöglichen.

Ziel des Systems, dass während der Regierungszeit von Premierminister Elio Di Rupo (PS) ins Leben gerufen wurde, war, junge Menschen dazu anzuspornen, aktiv Arbeit zu suchen, wobei während dieser Wartezeit für die Sammlung von Erfahrungen im Berufsleben gesorgt werden konnte. Jugendliche, die noch keine 21 Jahre alt waren, mussten für die Auszahlung ihrer Berufseingliederungszulage ein Diplom oder eine Bestätigung, dass sie sich in einer Praktikumssituation befinden, vorlegen.

Doch der neue belgische Arbeitsminister Kris Peeters (CD&V) sagte gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion, dass sich dieses System in vielen Fällen auch als nachteilig erwiesen habe: „Wir haben auch festgestellt, dass Jugendliche, die versuchen, ohne Abschluss oder Praktikumszeugnis auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, ihre gesamte Laufbahn eingeschränkt bekommen und viel weniger schnell einen Job finden, weil sie eben überhaupt keine Erfahrung haben sammeln können.“

Auch das Alter, dass nach einem Abschluss Recht auf Berufseingliederungszulage bietet, wurde gesenkt und zwar auf 25 Jahre. Minister Peeters geht davon aus, dass Kandidaten, die einem längeren Studium folgen, über ihr erlangtes Diplom ausreichend gewappnet sind, um rasch eine Anstellung finden zu können.

Entsprechende Erklärungen zu dem, was diese Berufseingliederungszulage darstellt, finden sie auf der Webseite des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (DG), www.adg.be.

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