Prozess verpasst? Keine Berufung mehr möglich!
Das belgische Gesetz räumt Angeklagten die Möglichkeit ein, bei einem verpassten Prozess oder bei einer durch Abwesenheit versäumten Urteilsverkündung eine Vertagung oder eine Revision einlegen zu können. Sprich: Wer seinem Prozess schlicht und einfach fernbleibt, der bekommt einen neuen Termin.
Damit soll nach Angaben von Justizminister Geens bald Schluss sein. Der flämische Christdemokrat gab gegenüber der Tageszeitung De Standaard und gegenüber weiteren Blättern an, diese Möglichkeit abschaffen oder zumindest einschränken zu wollen.
Von der VRT-Nachrichtenredaktion am Samstagmorgen dazu befragt, sagte Geens: „Wenn kein triftiger Grund vorliegt, seinem eigenen Prozess fernzubleiben, muss man dafür nicht noch zusätzlich mit einem zweiten Rechtsmittel belohnt werden. Gültige Gründe können eigentlich nur höhere Gewalt, Krankheit, Haft im Ausland, ungültige Vorladungen, Formfehler oder ähnliches sein.“ Die Staatsanwälte in Belgien hatten im vergangenen Monat noch darauf hingewiesen, dass nicht wenige Angeklagte die Möglichkeit der Abwesenheit bei Prozessen ausnutzen, um ein Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.