Vogelgrippe: Regierung ordnet Stallpflicht an

Nachdem bereits drei Fälle von Vogelgrippe in den benachbarten Niederlanden registriert wurden, haben die belgischen Behörden aus Vorsorge Stallpflicht für alle Arten von Federvieh und Geflügel angeordnet. Nach einer Anordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Willy Borsus (MR) müssen alle professionellen Geflügelzüchter ihre Tiere in ihre Ställe bringen.

In den Niederlanden sind in den vergangenen Tagen drei Fälle von Vogelgrippe registriert worden. In mindestens einem Fall handelt es sich dabei um die Variante H5N8, die auch für den Menschen gefährlich sein kann.

Landwirtschaftsminister Willy Borsus (MR - kl. Foto) reagierte auf die entsprechenden Informationen von Seiten der niederländischen Regierung in Den Haag mit der Anweisung für alle professionellen Geflügelhalter in Belgien, ab sofort Stallpflicht für den gesamten Tierbestand umzusetzen.

Das bedeutet, dass die gesamten Federviehbestände im Stall bleiben müssen, bzw. dass die Grundstücke, auf denen Geflügel draußen gehalten werden, völlig abgeschirmt werden müssen. Diese Maßnahme dient dazu, dass die Zuchttiere nicht mit frei lebenden Vögeln in Kontakt kommen können. Die Behörden empfehlen auch, dass Privatleute, die einige Hühner im eigenen Garten halten, diese ebenfalls vor Kontakten mit freilebenden Tieren abschirmen.

Es handle sich dabei um eine reine Vorsichtsmaßnahme, wie aus dem Landwirtschaftsministerium in Brüssel verlautete und es bestehe derzeit keine Gefahr für die Gesundheit beim Verzehr von Geflügel. Die Zucht- und Landwirtschaftsverbände in Belgien stimmten der Entscheidung des Landwirtschaftsministers und der Bundesnahrungsmittelagentur (FAVV), Stallpflicht abzuordnen, ausdrücklich zu.

Weitere Maßnahmen

  • Desinfizieren aller Fahrzeuge nach dem Transport von Federvieh, Vögeln und Eiern;
  • desinfizieren aller Fahrzeuge, die zum Transport von Federvieh, Vögeln und Eiern genutzt wurden, wenn diese aus einem Risikogebiet kommen;
  • kein unbehandeltes Oberflächenwasser zum Tränken von Federvieh und Vögeln nutzen;
  • das Füttern und Tränken von Federvieh und Vögeln muss innen geschehen;
  • Treffen und Wettbewerbe von Zuchtverbänden und das Handeln mit Federvieh auf Märkten dürfen nur unter Vorbehalt und Aufsicht stattfinden.

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