Viele Willenserklärungen zur aktiven Sterbehilfe

Die Zahl der Willenserklärung zur Selbstbestimmung des Lebensendes ist im vergangenen Jahr im belgischen Bundesland Flandern stark angestiegen. Fast 88.000 Menschen unterschrieben eine entsprechende amtliche Verfügung. Das entspricht einem Anstieg um rund 25 % gegenüber dem Vorjahr. Eine solche Verfügung kann jetzt auch an den elektronischen Ausweis gekoppelt werden.

Wer eine Willenserklärung zur Selbstbestimmung des Lebendendes verfügen möchte, der kann in dieser Verfügung einiges dazu im Vorfeld regeln, wie Gert Huysmans vom Palliativen Pflegeverband gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion angab: „Will man noch in ein Krankenhaus eingeliefert werden, wenn es einem schlecht geht? Will man noch auf eine Intensivstation verlegt werden, wenn es zu Ende geht? Will man noch reanimiert werden? So etwas will man vielleicht nicht mehr, wenn die Lebensqualität nicht mehr stimmt.“

Doch aufgrund der Tatsache, dass sich gleich mehrere Organisationen mit diesem Thema beschäftigen, die unter Umständen auch unterschiedliche Vorgehensweisen an den Tag legen, erreicht die richtige Information vielleicht nicht immer den richtigen Empfänger. Oft bleibt offen, welche Ärzte oder behandelnden Pfleger zuständig sind, wenn man selbst nicht mehr reagieren kann. Dann hilft eine Koppelung einer entsprechenden Verfügung an den Personalausweis. Auf dieser Ebene ist ein zentrales System, dass den Personalausweis an ein Stück weit an die Gesundheitsakte bindet, vielleicht die beste Lösung.

Der Palliativverband ist der Ansicht, dass nur ein solches zentrales System wirklich garantieren kann, dass das geschieht, was ein Patient mit einer entsprechenden Verfügung wirklich wünscht, wenn er selbst nicht mehr reagieren kann. Das sei ein Durchbruch, so Verbandssprecher Gert Huysmans. Auch Belgiens neue Gesundheitsministerin Maggie De Block (Open VLD) befürwortet eine solche Vorgehensweise. Konkrete Schritte in diese Richtung wurden aber bisher nicht unternommen.

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