Alkoholkontrollen am Arbeitsplatz
Wir müssen mehr tun, um Trunkenheit am Arbeitsplatz zu unterbinden, betont Unizo. Wenn das jedoch nicht hilft, muss der Missbrauch von Alkohol am Arbeitsplatz festgestellt und auch mit Entlassung bestraft werden können, so der Vorsitzende von Unizo, Karel van Eetvelt.
"Derzeit ist es so, dass es verboten ist, um einfach so eine Alkoholkontrolle am Arbeitsplatz durchzuführen. Man darf das nur im Rahmen der Prävention machen, aber nicht, wenn jemand völlig berauscht am Arbeitsplatz erscheint. Eigentlich sollte also die Gesetzgebung abgeändert werden. Man muss auch die Möglichkeit bekommen, Kontrollen durchführen zu können, wenn echt jemand am Arbeitsplatz erscheint, der betrunken ist."
"Wenn das immer wieder geschieht, 2, 3 Mal, dann muss man sagen können, dass das ein Grund für eine fristlose Entlassung ist."