Längere Verjährungsfrist bei schweren Verbrechen

Mittlerweile werden immer mehr Details aus dem mehr als 140 kleinbedruckte Seiten starken Koalitionsabkommen der Regierung Michel I bekannt. Nach langer Stille um das Thema Justiz werden jetzt auch hier Neuerungen publik. Belgiens neuer Justizminister Koen Geens (CD&V) wird unter anderem die Verjährungsfrist für Verbrechen, die eine lebenslängliche Haftstrafe nach sich ziehen, verlängern.

Konkret bedeutet das, dass die Sonderkommission, die im Fall der Kinderbande von Brabant ermittelt, 10 Jahre länger an der Lösung dieser noch immer ungeklärten Verbrechensserie arbeiten können. Normalerweise wären die Verbrechen der Killer von Brabant - Morde, Einbrüche, Diebstähle und Raubüberfälle - im kommenden Jahr im November verjährt. Das hätte bedeutet, dass die Täter, wären sie jemals aufgeflogen, nicht mehr juristisch zur Verantwortung hätten gezogen werden können.

Anfang der 1980er Jahre hinterließen die Killer von Brabant eine blutige Spur in Belgien. Sie verübten unter anderem mehrere blutige Überfälle auf Supermärkte und Restaurants, wo sie wild um sich schossen, ohne wirklich nennenswerte Beute zu machen. Im Zuge ihrer brutalen Taten verloren zwischen 1982 und 1985 28 Personen, zumeist Unbeteiligte, ihr Leben und 20 wurden zum Teil schwer verletzt.

Das neue Koalitionsabkommen sieht auch vor, die Verjährungsfrist bei Gewalt gegen Kinder um 20 Jahr zu verlängern und Richter werden das Recht haben zu beschließen, Schwerverbrechern, z.B. nach Morden, Vergewaltigungen oder Terrorismus, keine vorgezogene Haftentlassung mehr zu gewähren.
 

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