Schlussplädoyers im Fall Baby D. in Oudenaarde

In Oudenaarde (Provinz Ostflandern) ist am heutigen Freitag Prozessauftakt im Fall Baby D. Sechs Personen müssen sich wegen unehrenhafter Behandlung eines Babys vor sieben Jahren verantworten. Es handelt sich um die Leihmutter aus Sint-Lievens-Houtem und ihr Partner, die niederländischen Eltern, denen die Leihmutter das Baby verkauft hat und die belgischen Eltern, die sich ein Kind wünschten und die Leihmutter baten, es auszutragen.

Am 26. Februar 2005 wurde das Mädchen, Baby D., geboren. Der biologischen Mutter wurde das Sperma von Bart Philtjens eingeführt. Er und seine Frau (kleines Foto) wünschten sich Kinder und haben eine Frau aus Sint-Lievens-Houtem gebeten, ihr Kind auszutragen.

Die Leihmutter versuchte zunächst, das Kind über das Internet an ein homosexuelles Pärchen aus Hasselt zu verkaufen. Letztlich gab die Leihmutter das Baby einige Tage nach der Geburt gegen Bezahlung einem niederländischen Paar. Das Paar soll mehrere tausend Euro für das Baby bezahlt haben.

Als die Sache Ende Mai 2005 ans Licht kam, leitete die Justiz von Oudenaarde Ermittlungen gegen die Leihmutter ein.

Ab diesem Zeitpunkt begann ein verbissener juristischer Streit. Im Juli 2007 erhob Bart Philtjens Anzeige gegen die niederländischen Eltern, die das Baby gekauft hatten. Er warf ihnen illegale Adoption vor, aber sie können hierfür nicht mehr vor Gericht gebracht werden, weil die Klage zu spät kam. Die Tat ist verjährt.

2008 urteilte die niederländische Justiz, dass Baby D. in den Niederlanden bleiben müsse. Das Mädchen ist zu diesem Zeitpunkt schon 3 Jahre alt und die niederländische Justiz befindet, dass das Mädchen inzwischen eine enge Beziehung zu den Eltern, die es gekauft haben, aufgebaut habe (kleines Foto links).

Bis heute steht das Mädchen unter der Vormundschaft des niederländischen Paares und unter ständiger Aufsicht der niederländischen Behörden.

2008 entschied ein niederländischer Richter auch, dass Bart Philtjens, der biologische Vater des Mädchens, Besuchsrecht erhalten soll, aber er hat seine Tochter noch immer nicht gesehen.

Jetzt müssen sich alle betroffenen Parteien vor dem Strafgericht in Oudenaarde wegen unehrenhafter Behandlung verantworten. Leihmutterschaft gegen Bezahlung ist in unserem Land nicht verboten, es sei denn, sie macht Teil eines anderen Verbrechens aus. In diesem Fall handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um eine Tat, die "unehrenhafte Behandlung" genannt wird.

Die sechs Angeklagten riskieren eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren. Das Verfahren gilt als eine Art Präzedenzfall für kommerzielle Leihmutterschaft. Allerdings hat das Strafgericht von Gent schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt und ein Urteil gesprochen. Das war im Mai dieses Jahres. In dem Fall von Baby J. wurden die Mutter und der Vater des verkauften Kindes wegen unehrenhafter Behandlung jeweils zu einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 550 Euro verurteilt.

Die sechs Parteien haben seit dem 16. März schriftliche Schlussfolgerungen ausgearbeitet und werden am heutigen Freitag angehört.

Inzwischen hat die Verteidigung der Leihmutter und ihres Partners die Justiz von Oudenaarde gebeten, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen. Auch der Vormund des siebenjährigen Mädchens hat darum gebeten.

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