In Belgien fahren so viele Oldtimer wie nie zuvor

Ende 2017 waren in Belgien genau 126.241 Oldtimer in Belgien registriert. Diese Fahrzeuge sind mit sogenannten „O-Kennzeichen“ ausgerüstet. Das ist eine Autonummer für Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind. Die Zahl der offiziell angemeldeten Oldtimer hat sich in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt.

Nach Angaben aus dem belgischen Verkehrsministerium sind auf den hiesigen Straßen seit Ende des vergangenen Jahres 126.241 Autos mit einem „O-Kennzeichen“ für Oldtimer zugelassen. Das sind Fahrzeuge, die über 25 Jahre alt sind. Die Zahl der zugelassenen Oldtimer hat sich in Belgien innerhalb von nur fünf Jahren deutlich mehr als verdoppelt.

Das mag zwei Gründe haben. Zum einen ist die Gesetzgebung zum Betrieb von Oldtimern 2013 erleichtert worden. Heute dürfen Oldtimer immer und überall fahren. Vorbedingung für eine Anerkennung als Oldtimer ist, dass das Fahrzeug nicht als tägliches Fahrzeug zu professionellen Zwecken oder als Alltagsfahrzeug zu Fahren zur Arbeit und wieder nach Hause genutzt wird.

Ein weiterer Grund ist wohl die Tatsache, dass sich viele Autofahrer heute einen sogenannten „Youngtimer“ zulegen, sprich ein Fahrzeug aus der eigenen Jugendzeit. Autos, die für jüngere Generationen z.B. aus den 1980er Jahren Bedeutung haben, sind noch recht häufig zu finden.

Früher wäre das schwieriger gewesen, solche Fahrzeuge zu bewegen. Vor 2013 durften Oldtimer nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gefahren werden und auch nur im Umkreis von 25 km um die Wohnung herum. Ausnahmen wurden nur gemacht, wenn Besitzer von Oldtimern zu Rundfahrten oder Treffen fahren wollten, was aber angemeldet werden musste.

Heute erschwert nur ein Umstand den grenzenlosen Betrieb von historischen Fahrzeugen in Belgien: Umweltzonen in Großstädten. Klar ist, dass Umweltzonen ihren Sinn und Zweck haben. Doch für Oldtimer könnten schon Ausnahmen gemacht werden, so die hiesigen Interessenverbände. Doch die Städte mit Umweltzonen, wie z.B. Antwerpen oder Gent im belgischen Bundesland Flandern, haben hierzu keine eindeutigen oder einheitlichen Regelungen.

AP2008

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