Brennder Tuymans? Kafkas Behörden schlagen zu

Eigentlich wollte der Künstler Gert Robijns am Montagabend das Bodengemälde „The Swamp“ (Foto) des flämischen Malers Luc Tuymans im Zuge der Finissage seines Kunstprojekts „En Route“ in Gotem bei Borgloon (Prov. Limburg) verbrennen. Dies löste einen Sturm der Entrüstung aus. Tagelang jedoch war es still um diese Aktion geworden. Jetzt rückt eine Behördenentscheidung den Fall erneut in die Öffentlichkeit.

Seit April läuft das Kunstprojekt „En Route“ von Kurator und Künstler Gert Robijns im Kulturzentrum „Reset Home“ im limburgischen Dörfchen Gotem bei Borgloon. Der weltberühmte aber streitbare Maler Luc Tuymans fertigte dazu das Bodenbild „The Swamp“ an, dass Robijns als Schlussperformance der Projekts am Montagabend verbrennen wollte.

Während viele Zeitgenossen diese Performance verurteilten, denn man dürfe keinen bis zu einer halben Million teuren Tuymans zerstören, sagte der Maler selbst, dass ihm die Idee, das Werk zu verbrennen, gefalle und er stimmte zu. Schließlich habe er „The Swamp“ für das Projekt gemalt und nicht zum gewinnbringenden Objekt für den Kunsthandel. Soweit, so gut.

Danach meldeten sich auch Vereinigungen zu Wort, die sich gegen die Armut wenden und sagten zu der geplanten Verbrennung eines Tuymans, dass es unverständlich sei, angesichts der sozialen Missstände in unserem Land, ein so teures Kunstwerk zu verbrennen. Auch hier ging es wohl nur um die Frage des Geldes, die weder für den Projektautoren, noch für den Maler jemals zur Debatte stand.

Jetzt war offen, ob „The Swamp“ überhaupt verbrannt werden soll oder nicht. Plötzlich Gegenwind aus einer neuen Richtung. Der Brandschutz meldete sich und gab an, man dürfe kein offenes Feuer in einem geschlossenen Gebäude, wie dem „Reset Home“ in Gotem, anzünden. Aktion verboten.

Nun denn, sagte sich der Projektkurator, „dann verbrenne ich das Gemälde eben auf einer naheliegenden Wiese.“ Und der Maler blieb dabei, dass das Bild verbrannt werden dürfe: „Es wird kein Gewinn gemacht. Es wird nichts weggeworfen. Es wird lediglich ein Kulturprojekt abgerundet.“

Ha, zu früh gelacht. Jetzt meldete sich der Bürgermeister von Borgloon, der Sozialist Danny Deneuker (SP.A), zu Wort. Die Aktion ist untersagt. Grund? Das Umweltgesetz! Gegenüber dem VRT-Sender Radio 2 Limburg sagte der Bürgermeister: „Ich möchte nicht über den Wert des Kunstwerks urteilen, ich bin kein Fachmann. Doch als kommunale Behörde dürfen wir die geltende Umweltgesetzgebung nicht ignorieren. Das Verbrennen eines Objektes unter freiem Himmel ist nicht erlaubt.“ Ein Umweltverband hatte gegen die geplante Aktion geklagt. Mit Erfolg.

Was Kurator Robijns mit dem Gemälde jetzt macht, ist unklar. Möglicherweise wird es auf eine andere Art und Weise im Rahmen einer Performance vernichtet. Und überdies könne die Diskussion jetzt langsam aufhören, so Robijns: „Das Bild ist ohnehin bereits in Stücke gesägt worden…“

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