Verkehrsberuhigte Zone in Gent in Kraft

Seit diesem Montag, Stichtag 3. April 2017, ist die Innenstadt von Gent zu einer umfassenden verkehrsberuhigten Zone geworden. Die Fußgängerzone wurde deutlich ausgeweitet und das Zentrum von Gent ist in sechs Zonen aufgeteilt worden, zwischen denen sich Autofahrer nur noch über den Umweg des Stadtrings hin und her bewegen dürfen.

Dazu ließ Filip Watteeuw (Groen), Gents Stadtrat für Mobilität, hunderte neue Verkehrsschilder aufstellen und verschiedene Straßenbereiche rot färben. Um Übertretungen der neuen Regelungen zu ahnden, überwachen Kameras mit Erkennung von Autokennzeichen das Verkehrsgeschehen.

Vor diesem Stichtag gab es einige Jahre lang heftige Diskussionen und eine vorausschauende Planung. Hieran hätten hunderte Menschen mitgearbeitet, so Watteeuw von den flämischen Grünen: „Dies wird unsere Stadt sicherer und angenehmer gestalten und genau das wollen wir auch. Dieser Plan kann nur dank der Unterstützung der Genter Bürger gelingen, denn letztendlich sind es die Genter, die in ihrem täglichen Leben fühlen werden, was dieser Verkehrsplan bedeutet. Schließlich müssen sie sich entsprechend anpassen.“

Der grüne Stadtrat fügte hinzu, dass er und seine Stadt nicht zögern würden, den Verkehrsplan dort anzupassen, wo es sich als notwendig erweise. Damit rief er auch die Bewohner seiner Stadt dazu auf, sich konstruktive Gedanken in der Praxis dazu zu machen. An diesem Montag blieb ein Verkehrschaos in und um Gent aus, doch dies ist dadurch zu erklären, dass die Osterferien angebrochen sind. Der nächste Stichtag ist der 18. April, der erste „normale“ Arbeitstag nach Ostern…

Wer darf in die Stadt hineinfahren und wer nicht?

In der Zulassung von Autos und Lastwagen in den neuen Innenstadtbereich sind die Genter Kommunalbehörden recht streng. Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge der Not- und Hilfsdienste sowie Taxis oder Autos für Personen mit Behinderung in die verkehrsberuhigte Zone hineinfahren.

Und natürlich die Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, sprich Busse und Straßenbahnen. Fahrräder aller Art, also auch E-Bikes oder Lastenesel mit zwei oder drei Rädern, sowie leichte Mopeds, Motorräder (auch solche mit Elektroantrieb) oder Scooter der Klasse A sind ebenfalls zugelassen. Für schwerere Maschinen der Klasse B können individuell Anträge gestellt werden.

Grundsätzlich ist das gesamte Gebiet der historischen Innenstadt von Gent ab sofort autofrei. Fußgänger haben überall Vorrang und nur Bewohner mit Zulassung zur Zufahrt dürfen hier im Schritttempo mit ihrem Auto zu ihrer Garage oder zu ihrem Stellplatz fahren. Im gesamten verkehrsberuhigten Gebiet ist ohne Zulassung das Parken verboten. Halten zum Ent- oder Beladen ist allerdings erlaubt.

Für Lieferfahrzeuge in den Geschäfts- und Shoppingstraßen gelten Lieferzeiten oder zu beantragende Zulassungen. In 5 Shoppingmeilen in Gent gilt aber auch ein Fahrverbot für Radfahrer. An der Langemunt, in der Koestraat, der Kalandestraat und der Mageleinstraat sowie am Donkersteeg müssen auch sie wegen „hohem Verkehrsaufkommen“ von ihren Drahteseln ansteigen.

Mobilitätscoaches helfen Bürgern, Anwohnern und Auswärtigen, ihren Weg zu finden und ein ausgeklügeltes System für Zulassungen und Genehmigungen soll dafür sorgen, dass auch der Mittelstand und der Handel keine Nachteile empfinden. Hier heißt es, dass jeder, der absolut nach Gent hineinfahren muss, auch hinein fahren darf!

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