Vaterschaftsklage gegen Albert II. abgewiesen

Belgiens ehemaliger König Albert II. und Delphine Boël (Foto) haben einen jahrelangen Rechtsstreit geführt, in dem es darum ging, ob die in London lebende Künstlerin eine leibliche Tochter des früheren Monarchen ist. Doch jetzt wurde diese Vaterschaftsklage vom erstinstanzlichen Gericht in Brüssel abgewiesen. Für sie ist das eine herbe Niederlage.
BELGA

Die in London lebende und arbeitende Künstlerin Delphine Boël ist vor einem Brüsseler Gericht mit ihrem Anliegen vorerst gescheitert, als Tochter des ehemaligen belgischen Monarchen Albert II. anerkannt zu werden. Die Entscheidung erging am Dienstag in erster Instanz.

Die 49 Jahre alte Künstlerin wollte zunächst offiziell feststellen lassen, dass der Ex-Mann ihrer Mutter, Jacques Boël, nicht ihr leiblicher Vater ist. Dies hatte ein DNA-Test im Vorfeld der Vaterschaftsklage gegen Albert II. belegt. Das Gericht in Brüssel erklärte das Anliegen Boëls trotzdem für unbegründet. Neben biologischen Gegebenheiten gebe es noch weitere Kriterien für die Feststellung einer familiären Bindung, zum Beispiel Vermögensverhältnisse, hieß es in dem Urteil.

Im rechtlichen Sinne stehe die Vaterschaft von Jacques Boël fest. Der Antrag, Ex-König Albert zum rechtlichen Vater Delphine Boëls zu erklären, sei somit unzulässig. Das Gericht hatte das Verfahren nach längerer Unterbrechung Ende Februar wieder aufgenommen. Der Prozess wurde monatelang ausgesetzt, weil der belgische Verfassungshof zunächst grundsätzliche Fragen zu klären hatte.

Delphine Boël kämpft bereits seit 2013 um die Anerkennung als Tochter König Alberts II. Sie gab als Begründung an, ihre Mutter, Baronin Sybille de Sélys-Longchamps, und der damalige Albert (der Bruder von König Baudouin) hätten vor Jahrzehnten eine Affäre gehabt.

Ex-König Albert II. hatte stets bestritten, der leibliche Vater von Delphine Boël zu sein. Er räumte jedoch vor Jahren zurückhaltend im Rahmen einer Weihnachtsansprache an die Belgier ein, dass seine Ehe mit seiner Gemahlin Ex-Königin Paola nicht von Krisen verschont gewesen sei. König Albert II. nahm vor einigen Jahren zu Gunsten seines Sohnes, dem heutigen König Philippe, Abstand von belgischen Thron.

Reaktionen

Alain Berenboom, der Anwalt von König Albert II., reagierte zufrieden auf das Urteil des Brüsseler Gerichts. Dies bestätige, dass eine Person rechtlich gesehen nur einen gesetzlichen Vater haben könne.

Dadurch könne Delphine Boël nicht mehr darauf bestehen, dass sein Mandant der Vater sei. Zudem hätten die Richter bestätigt, dass Vaterschaft mehr sei, als nur Biologie: „Ein effektives Band, ein familiäres Zusammenleben. Solche Elemente waren für den Richter wichtiger, als biologische Fakten.“

Der Rechtsbeistand von Delphine Boël kündigte an, dass er uns seine Mandantin gegen das vorliegende Urteil Berufung bei der nächsten Instanz einlegen werden.

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