Wiederaufnahme: Delphine Boël gegen König Albert

An diesem Dienstag wird der Fall von Delphine Boël gegen ihren gesetzlichen Vater, Jacques Boël und gegen König Albert wieder aufgenommen. Alle Parteien sind zur Sitzung geladen.

Zwei wichtige Punkte sollen auf dem Prozess geklärt werden. Einerseits bestreitet Delphine Boel (47), dass Jacques Boël ihr leiblichter Vater ist. Erst wenn sie in diesem Punkt vom Gericht bestätigt wird, kann die zweite Frage behandelt werden. Hierbei geht es darum, ob Albert der leibliche Vater von Delphine Boël ist.

Vor zweieinhalb Jahren war bereits Prozessauftakt. Damals hat der Richter befunden, dass Delphine nach dem Rechtstext die Anfechtung der Vaterschaft viel zu spät angestrebt habe. Das Verfassungsgericht wurde schließlich mit der Frage beauftragt. Und nach dem Urteil des Verfassungsgerichts sei Delphine zwar zu spät, aber seien ihre Fragen legitim und ausreichend relevant, so dass der Fall an diesem Dienstag erneut aufgenommen werden kann.

Der Richter hat alle Parteien in dieser Sache geladen, das heißt auch König Albert. Er wird in dieser Familienangelegenheit wie jeder andere Bürger behandelt, denn seine Immunität ist aufgehoben.

Der Anwalt von König Albert hat jedoch bereits wissen lassen, dass sein Mandant nicht beim Prozess erscheinen werde. Seine Anwesenheit ist nur im Falle der Klärung der Herkunft von minderjährigen Kindern zwingend. Die Anwesenheit des Königs ist hier also keine Pflicht. Auch bei Nichterscheinen drohen ihm keine Sanktionen. Der Richter kann allerdings bestimmte Schlußfolgerungen ziehen.

Jacques Boël und die Mutter von Delphine werden normalerweise dem Prozess beiwohnen.

Sie würde erben, aber nicht zur Prinzessin werden

Sollte es zu einer juristischen Feststellung der Vaterschaft von Albert kommen, hat Delphine ein Anrecht auf einen Teil des Erbes. Delphine sei es, wie sie selbst behauptet, immer nur um die Anerkennung als Tochter gegangen und nicht ums Geld. Trotzdem würde sie, gibt ihr der Richter Recht, erben. Sie könnte ihren Erbteil einfordern. Die Nachlassenschaft von Albert würde nach seinem Tod nicht mehr durch drei (Philippe, Laurent und Astrid), sondern durch vier geteilt werden. 

Den Titel Prinzessin wird sie aber nicht tragen dürfen. Sie ist nicht in einer gesetzlichen Ehe geboren worden, erklärt Gerd Verschelden, Professor für Familienrecht (UGent).

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