"Panoramafreiheit": Selfie mit Atomium fortan legal

Nach der Zustimmung für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in der Ersten Kammer des belgischen Bundesparlaments kann sich ein Kunstschaffender in Zukunft hierzulande nicht mehr der Reproduktion eines Werks, dass sich im öffentlichen Raum befindet, wiedersetzen. Damit sind eigentlich bisher illegale Selfies mit dem Atomium als Hintergrund auch dann gesetzeskonform, wenn sie auf einem Facebook-Profil gepostet werden.
© José Fuste Raga - www.belgaimage.be

Nichts ist heute leichter, als Fotos zu machen und diese unmittelbar danach zu veröffentlichen. Unsere digitalen Zeiten machen dies ja bereits mit dem eigenen Handy möglich. Doch diese neue technologische Freiheit bringt manchmal juristische Probleme mit sich, z.B. dann, wenn der Schutz der Privatsphäre verletzt wird. Doch auch auf autorenrechtlicher Ebene kann es zu Problemen kommen, nämlich dann, wenn geschützte Werke im öffentlichen Raum fotografiert werden und diese Bilder online oder in gedruckter Form veröffentlicht werden.

Dies betrifft nicht nur Kunstwerke als solche, sondern auch nicht selten Gebäude oder andere architektonische Werke. Viele Bau- und Kunstwerke, z.B. Fresken an Hauswänden, sind autorenrechtlich geschützt oder fallen unter Markenschutz. Paradebeispiel in Belgien ist das Atomium in Brüssel, quasi das weltweit bekannteste Wahrzeichen unseres Landes.

Doch auch der Brüsseler Zentralbahnhof oder Kunstwerke, wie "Totem" von Jan Fabre auf dem Ladeuzeplein in Löwen, fallen darunter. Bisher stellte also ein Selfie mit Atomium auf Facebook oder sonst wo im Internet quasi einen autorenrechtlichen Verstoß dar. Nach bisher geltendem Recht fällt das Atomium erst 2075 aus dieser so genannten "Panoramaregel". Dann wäre Architekt André Waterkeyn 70 Jahre tot…

"Panoramafreiheit"

Dies wollten aber viele Beteiligte aus den Bereichen Fremdenverkehr und Handel in den belgischen Tourismus-Hochburgen und Kunststädten nicht länger hinnehmen und das Thema kam im Parlamentsausschuss für Wirtschaft und Handel auf die Tagesordnung.

Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag von den flämischen Liberalen Open VLD und den flämischen Christdemokraten CD&V wurde jetzt mit den Stimmen der Mehrheit zugestimmt. Die Opposition im belgischen Bundesparlament stimmte dagegen.

Nur die Grünen-Fraktion Groen/Ecolo enthielt sich. Damit ist die jetzt so genannte "Panoramafreiheit" gesetzlich geregelt und wer ab jetzt ein Selfie mit Atomium auf Facebook setzt, steht nicht mehr mit einem Selfiestick/Bein im Gefängnis…

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