Vermeintliche Juan Carlos-Tochter scheitert mit Klage

Die spanische Staatsanwaltschaft hat den obersten Gerichtshof des Landes gebeten, die Vaterschaftsklage der Belgierin Ingrid Sartiau (Foto) gegen den ehemaligen König Juan Carlos zu verwerfen. Nach Ansicht der Staatsanwälte kann die in Flandern lebende Frau nicht mit ausreichenden Beweisen für ihre Klage aufwarten.

Die in der belgischen Provinz Ostflandern lebende Ingrid Sartiau versucht bereits seit Jahren zu beweisen, dass der ehemalige spanische König Juan Carlos ihr leiblicher Vater ist. Ihre Mutter soll den Monarchen in den 1950er und 1960er Jahren in Frankreich, wo sie als Gouvernante arbeitete, getroffen haben.

Anfang des Jahres stimmte der oberste Spanische Gerichtshof der Anfrage Sartiaus, eine Vaterschaftsklage gegen Juan Carlos zuzulassen, noch zu. Doch die Staatsanwaltschaft in Spanien rät dem Gerichtshof jetzt davon ab. Die Beweise, die die Belgierin in diesem Verfahren vorlege, würden nicht ausreichen, entsprechende Ermittlungen in Gang zu bringen, hieß es dazu.

Die Staatsanwaltschaft in Madrid wies auch den Antrag zur Entnahme einer DNA-Probe bei dem Ex-König ab. Jetzt muss sich der Hohe Gerichtshof in Spanien ein weiteres Mal mit dem Fall beschäftigen, doch ob es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren, das die Vaterschaftsklage behandelt, kommen wird, steht mehr in den Sternen denn je.

Ende Januar hatte Ingrid Sartiau ihre Geschichte noch in der Lateshow „Bart & Siska“ im ersten VRT-Fernsehprogramm „één“ erzählt.
 

Meist gelesen auf VRT Nachrichten