Urteil: Autorenrechte vs. Konzertveranstalter

Das Brüsseler Handelsgericht hat die belgische Autorenrechts-Gesellschaft Sabam wegen unlauterer Praktiken gegenüber Veranstaltern von Konzerten und Musikfestivals zu einer Rücknahme einer Tariferhöhung verpflichtet. Im vergangenen Jahr hatte die Sabam ihre Tarife für Konzerte und Festivals um 30 % angehoben, ohne ihre Dienstleistungen gegenüber den Eventveranstaltern zu verbessern.
Jonas Roosens

Insgesamt 33 Veranstalter von Konzerten und Festivals in Belgien, z.B. die der größten Popfestivals Rock Werchter, Pukkelpop oder Tomorrowland, waren wegen der 2017 eingeführten Tariferhöhung um rund 30 % durch die Sabam vor Gericht gezogen. Diesbezügliche Verhandlungen der Veranstalterverbände mit der Autorenrechts-Gesellschaft Sabam im Vorfeld der Tariferhöhung hatten zu nichts geführt.

Das Brüsseler Handelsgericht gab den Klägern mit seinem Urteil gegen die Sabam, die Tariferhöhung ohne Auflagen zurückzunehmen, jetzt Recht. Im Urteil dazu heißt es: „Sabam missbraucht seine Machtstellung und macht sich unehrlicher Praktiken schuldig.“ Der Musiksektor zeigte sich mit dem Brüsseler Urteil zufrieden. Die Sabam hatte ihre Tariferhöhung damit argumentiert, dass sie dem Beispiel anderer Länder, z.B. den Nachbarländern, gefolgt sei.

Interessant an diesem Urteil ist auch, dass es sich nicht auf die Tariferhöhung der Autorenrechts-Verwalter beschränkt. Es betrifft auch die Methode, die Sabam nutzt, um seine Tarife zu berechnen. Bei der Sabam werden die Rechnungen für die Autorenrechte nämlich bisher auf Basis des Umsatzes im Ticketverkauf erstellt. Doch in den Ticketpreisen sind auch andere Kosten mit einbegriffen, die mit der gespielten (und geschützten) Musik nichts zu tun haben, z.B. die Konzert-Infrastruktur, die Unkosten für Catering und Sicherheit und vieles mehr.

Und auch die Pauschalrechnungen der Sabam werden als „unehrliche Marktpraxis“ abgestempelt. Konzert- oder Festivalveranstalter, die auf ihren Events Musik programmieren, die zu mehr als zwei Dritteln aus autorenrechtlich geschützter Musik besteht, müssen die volle Summe entrichten. Eigene Berechnungen der Veranstalter, die „jede Sekunde gespielter Musik“ belegen können, zeigen eine absolute Transparenz in dieser Hinsicht. Die Sabam will ihre Berechnungsmethode hingegen bis heute nicht vorlegen.

Das Brüsseler Urteil besagt, dass die Sabam bei jedem Verstoß gegen die Regeln ein Zwangsgeld von 5.000 € an den jeweiligen Veranstalter überweisen muss. Ob man bei der Sabam in Berufung gehen möchte, ist unklar. Auf ein Gesprächsangebot von Seiten des Musiksektors will man hier aber eingehen. Fortsetzung folgt. Das Brüsseler Urteil könnte auch Auswirkungen auf das Ausland haben, denn auch in anderen Ländern liegen die Veranstalter von Musikevents im Clinch mit den Autorenrechts-Gesellschaften.

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