E.on-Tochter spart belgische Atomsteuer

Erfolg für PreussenElektra im Streit über die belgische Atomsteuer: Die E.on-Tochter konnte sich in einem ICC-Schiedsverfahren weitgehend durchsetzen gegen den belgischen Stromversorger Electrabel. Das Schiedsgericht folgte der Sicht der Deutschen, die sich dagegen wehrten, dass sie wegen einer Kooperation mit Electrabel die belgische Steuer zahlen sollten.

Die E.on-Tochter erspart sich eine Beteiligung an der belgischen Steuer in Höhe von 321 Millionen Euro durch den Schiedsspruch. In dem Streit aus dem Jahr 2014 ging es um Zahlungspflichten aus wechselseitigen Stromlieferverträgen, die zwischen PreussenElektra und dem belgischen Stromversorger im Jahr 2009 vereinbart worden waren.

Die Deutschen hatten vor dem Schiedsgericht darauf gedrungen, dass Electrabel einen Anteil an der deutsche Atomsteuer in Höhe von 100 Millionen Euro übernehmen und 199 Millionen gezahlter belgischer Atomsteuer an E.on zurückzahlen sollten.

Electrabel hatte in einer Widerklage darauf gepocht, dass E.on die belgische Steuer zahlt und sie die deutsche Atomsteuer in Höhe von 189 Millionen Euro zurückgezahlt bekommt.

Die von der deutschen Bundesregierung im Jahr 2010 eingeführte Kernbrennstoffsteuer war allerdings 2017 endgültig vom Bundesverfassungsgericht abgeräumt worden. „Verfassungswidrig“, lautete damals das Urteil in Karlsruhe, bereits erhobene Steuern wurden an die Atomenergiekonzerne zurückgezahlt. Daher ging es in dem Schiedsverfahren zwischen Electrabel und PreussenElectra nur noch um die belgische Steuer.

Dem Nachrichtenportal GAR zufolge muss Electrabel jetzt 10,7 Millionen Euro plus Zinsen an PreussenElectra zurückzahlen. Die Kosten des Schiedsverfahrens wurden zwischen den Beteiligten geteilt. (Quelle: Juve)

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