"Zuckersteuer": Softdrinks werden teurer
Die „Zuckersteuer“ wurde erstmals im Januar 2016 eingeführt und sollte dabei helfen, die Verbraucher dazu zu bringen, weniger Zucker zu nutzen. Die Ausweitung dieser Steuer zum 1. Januar 2018 ist ein Teil des Sommerabkommens der belgischen Bundesregierung und soll jährlich 75 Mio. € in die Staatskasse fließen lassen und zwar zusätzlich zu den 40 Mio. € die die ursprüngliche Verbrauchersteuer auf zuckerhaltige Getränke einbringt.
Die neue „Zuckersteuer“ wird also ab Jahresanfang alle Softdrinks betreffen: Colas, Limonaden, Eistees, Wasser mit Geschmacksbeigabe und auch alle entsprechenden Lightprodukte. Sie gilt auch für Sirup, also für zuckerhaltige Geschmacksverstärker, die stillem Wasser oder Sprudelwasser beigefügt werden kann. Damit nicht genug: Auch auf Tee oder Infusionen oder auf Pulver, aus denen Getränke selbst gemacht werden können, wird die „Zuckersteuer“ erhoben, insofern sie zuckerhaltig sind.
Gewinnmarge
Konkret wird in Belgien eine Flasche oder eine Dose mit 25 cl Inhalt etwa 1 Eurocent teurer, ein 33 cl-Getränk wird 2 Eurocent teurer und auf eine Flasche Softdrink von 1,5 l werden 8 Eurocent erhoben, teilte das belgische Finanzministerium dazu mit. Ob die Verbraucher davon etwas mitbekommen, ist fraglich, denn auch in anderen Bereichen haben die Hersteller solche Steuererhöhungen in Belgien nicht an die Konsumenten weitergegeben, sondern ihre Gewinnmarge nach unten korrigiert.