Fluglärm: Ryanair droht mit Abzug aus Brüssel

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair droht damit, ihre Flüge ab dem belgischen Nationalflughafen in Zaventem (Foto) zu streichen. Hintergrund für diese Drohung sind die strengeren Geräuschnormen für Fluglärm in der Region Brüssel-Hauptstadt. Brüssel will für Pegelüberschreitungen durch die Fluggesellschaften noch im Februar drastisch höhere Strafen einführen.

Wegen eines Interessenkonflikt genannten juristischen Verfahrens, das das belgische Bundesland Flandern auf den Weg gebracht hat, sind die gesetzlichen Bestimmungen zum zulässigen Lärmpegel für Flugzeuge über Brüssel noch nicht in Kraft getreten. Doch spätestens ab dem 22. Februar will die Hauptstadtregion ihr Vorhaben umsetzen und hart gegen entsprechende Verstöße vorgehen.

Ryanair-Chef Michael O’Leary (kl. Foto) drohte jetzt, sobald seine Airline ein erstes Bußgeld über 6.000 € zahlen müsse, werde er alle vom Brussels Airport ausgehenden oder dort ankommenden Flüge ersatzlos streichen.

So klar und deutlich hatte sich bisher noch keine Fluggesellschaft zur Brüsseler Fluglärm-Problematik geäußert. Doch auch andere am Standort Brussels Airport aktive Airlines, darunter die meisten hier ansässigen Cargo-Fluggesellschaften oder die Charterfluggesellschaft Thomas Cook, deuteten einen möglichen Abzug aus Brüssel an. Das Problem der Strafzahlungen droht in erster Linie Nachtflügen, also Starts und Landungen zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr in der Frühe.

Der Brussels Airport gilt als wichtiger Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region und hier sind durch den eventuellen Abzug von Fluggesellschaften durch das bevorstehende harte Vorgehen der Regionalregierung in Sachen Fluglärm bis zu 3.000 Arbeitsplätze akut bedroht. Das befürchten nicht nur die Gewerkschaften sondern auch die Betreibergesellschaft des Flughafens und eben die betroffenen Airlines.

Bund, Länder und Regionen

Für Lärmschutznormen sind in Belgien die Länder und Regionen zuständig. Die Region Brüssel-Hauptstadt hatte zum Schutze der eigenen Bevölkerung die hier geltenden Lärmschutznormen im Alleingang verschärft. Daraufhin strengte Flandern einen Interessenskonflikt an. Dies ist ein juristisches Mittel zum Beilegen von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Ländern und Regionen in Belgien.

Doch vorerst gelten in Brüssel und in den die Hauptstadtregion umliegenden Provinzen und Ländern (Flämisch- und Wallonisch-Brabant bzw. Flandern und Wallonien) unterschiedliche Gesetze und Regelungen zur Geräuschnorm bei Fluglärm. Abhilfe könnte auch das von Bundesverkehrsminister François Bellot (MR) geplante neue Flugroutengesetz für Belgien bringen, doch darauf wird schon viel zu lange gewartet.

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